Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat auch auf das System der Wehrersatzabgaben Auswirkungen. Besonders krass bekommen sie Männer zu spüren, die sich gerne einbürgern lassen würden.
Mit der WEA ist vorgesehen, dass Stellungspflichtige zwischen dem 19. und dem 24. Altersjahr zur Rekrutierung antreten. Die Rekrutenschule soll bis zum vollendeten 25. Altersjahr abgeschlossen sein. Die Ersatzabgabe wird neu nicht mehr bis zum 30. Lebensjahr, sondern kann bis zum 37. Altersjahr einkassiert werden. Insgesamt kann sie elf Mal eingefordert werden. Das scheint auf den ersten Blick nicht übertrieben dramatisch. Was diese Änderung aber zur Schikane macht, ist die Tatsache, dass längst nicht alle Soldaten ihre Dienstpflicht erfüllen können: Teils, weil die Armee sie auf Grund mangelnden Bedarfs gar nicht erst aufbietet, teils, weil sie schlicht und einfach keine Zeit haben, dem überholten Dienstzwang nachzukommen. Betroffen sind vor allem diejenigen Personen, die aufgrund familiärer Verpflichtungen wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sowieso schon einen grossen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Es trifft auch alle, die beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Hauptsächlich werden dies Selbstständige und Inhaber oder Mitarbeitende von KMUs sein, die ihren Betrieb nicht während mehreren Wochen auf Eis legen können.
Mehrfach für die Einbürgerung zahlen
Ein besonders krasser Einschnitt ist die Änderung aber für all jene Männer, die seit Jahren in der Schweiz leben, eventuell hier geboren sind, endlich mitreden möchten und sich um eine Einbürgerung bemühen: Neu müssen nämlich auch eingebürgerte Personen die Ersatzabgabe leisten, und zwar ebenfalls 11 Mal, längstens jedoch bis zum 37. Altersjahr. Da die Rekrutierung nur bis zum 24. Lebensjahr möglich ist, gibt es danach keine Möglichkeit, die Dienstpflicht zu erfüllen. Zu den je nach Wohngemeinde ohnehin schon hohen Kosten für eine Einbürgerung kommt nun also auch noch die jährliche Ersatzabgaberechnung hinzu. Und das schlimmste: Schweizer mit erworbenem Bürgerrecht und Jahrgängen 1981 bis 1987 zahlen die elf Abgaben rückwirken, da sie unter dem neuen Recht wieder ersatzpflichtig werden, wenn sie die obligatorische Wehrpflicht nicht erfüllt haben. Ein heute 32 Jähriger Familienvater, der sich mit 30 einbürgern liess, muss nun noch bis zum vollendeten 37. Altersjahr jährlich drei Prozent seines Einkommens abgeben – und dies nur, weil die Schweiz nicht loslassen will von einem Dienstsystem, dass eher ins 18. Jahrhundert passt als in eine moderne Gesellschaft.