Schlupflöcher im Kriegsmaterialgesetz

Das Kriegsmaterialgesetz (KMG) enthält ein Finanzierungsverbot von verbotenem Kriegsmaterial. Dennoch finanzieren Schweizer Finanzinstitute noch immer Atomwaffen und Streumunition. Wie ist dies möglich?

Das Finanzierungsverbot soll verhindern, dass mit unseren Ersparnissen oder Pensionskassengeldern verbotene Güter wie Atomwaffen oder Streumunition finanziert werden. Wie kommt es, dass Schweizer Banken dennoch in Unternehmen investieren, die Atomwaffen(-systeme) entwickeln oder herstellen? Ein Grund hierfür liegt in den erheblichen Gesetzeslücken, die das Finanzierungsverbot aufweist. Sowohl die direkte als auch die indirekte Finanzierung (zum Beispiel der Erwerb von Obligationen von Firmen, die Atomwaffen entwickeln) sind in der Schweiz verboten.

Der objektive wie auch der subjektive Tatbestand ist meist erfüllt, wenn eine direkte Finanzierung (das heisst eine unmittelbare Gewährung von Krediten oder ähnlichem) vorliegt, was in der Praxis jedoch selten der Fall ist. Das Verbot der indirekten Finanzierung ist problematischer: Sie ist einerseits nur verboten, wenn nachgewiesen werden kann, dass damit das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll. Mit einer zusätzlichen Hürde hat es das Parlament fast unmöglich gemacht, jemanden für die indirekte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial vor Gericht zu bringen: indem es den Eventualvorsatz explizit nicht unter Strafe stellte.

Ein zahnloser Tiger

Der Eventualvorsatz besagt, dass sich eine Person strafbar macht, wenn sie eine Tat «lediglich in Kauf nimmt». Dass dieser Vorsatz im Finanzierungsverbot ausgeschlossen ist, hat zur Folge, dass man einem Finanzinstitut nicht nur die Umgehung des Verbots der direkten Finanzierung nachweisen muss, sondern auch, dass sie dies vorsätzlich getan hat. In der Praxis ist dies so gut wie unmöglich. Somit entpuppt sich das KMG letzten Endes als zahnloser Tiger. Die GSoA beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema. Mit Partnerorganisationen wie ICAN versuchen wir, ein griffiges KMG zu erwirken, damit das Finanzierungsverbot nicht mehr länger nur das Bundesgewissen beruhigt.