Der blaue Weg

Eine Möglichkeit von der Armee weg zu kommen, ist der so genannte «Blaue Weg», die Ausmusterung. Dazu musst du ein körperliches oder psychisches Problem «nachweisen» können. Hierfür benötigst du ein medizinisches oder psychiatrisches Gutachten. Ob dein Begehren durchkommt, entscheidet die militärische Untersuchungskommission (UC).

Die neuesten Informationen, wie du aus der Armee ausscheiden kannst, findest du hier. Der folgende Artikel ist 2022 immer noch ziemlich korrekt, wird aber nicht mehr aktuell gehalten.

Wenn du körperliche Probleme hast, musst du dich an einen Spezialisten wenden. Das entscheidende Kriterium ist die Schwere der Krankheit: ob sie chronisch ist, wie sie sich entwickelt, wie sie behandelt wird, ob eine Operation möglich ist etc. Das Gutachten des Arztes muss die Befunde beschreiben, welche der Diagnose zugrunde liegen und mit dem Befund deine Untauglichkeit festhalten. Grundsätzlich ist es nicht nötig, Röntgenbilder oder Labor-Analyseergebnisse beizulegen. Falls diese dennoch benötigt werden, werden sie von der UC nachgefordert.

Psychische Probleme

Psychische Probleme können sich in Angstzuständen, Panik vor Waffen, Problemen mit Autoritäten, Unverträglichkeit mit dem militärischen Leben oder Disziplin, Ess- und/oder Schlafstörungen, Albträumen etc. ausdrücken. Mit dem Psychiater kannst du vertraulich über deine Erfahrungen mit dem Militär und andere Probleme sprechen. Dazu gehören Drogen, Alkohol, deine Sexualität etc. – auch wenn das keinen direkten Bezug zur Armee hat.

«Der Blaue Weg – oft gewählt, meist erfolgreich.»

In jedem Fall fällt alles, was du sagst, unter das Arztgeheimnis. Je nach Aufwand und Psychiater kostet das Gutachten in der Regel zwischen 400 und 1400 Franken (unter Umständen wird deine Krankenkasse die Kosten übernehmen). Gutachten von Psychologen sind auch möglich, werden aber leider von Militärärzten oft weniger hoch eingestuft.

So gehst du vor

Das Gutachten muss zur Vertraulichkeit in einem verschlossenen Couvert deines Arztes/Psychiaters verpackt werden und mit deiner AHV-Nummer bezeichnet sein. Zusammen mit einem Begleitschreiben schickst du das Couvert in einem grösseren Umschlag (per Einschreiben!) an: Militärärztlicher Dienst, UG Sanität, Worblentalstr. 36, 3063 Ittigen BE. Dies musst du mindestens 2 Monate vor dem nächsten Militärdienst erledigt haben. Falls du kurzfristiger dran bist, nimm unbedingt Kontakt mit einer Beratungsstelle auf (Adressen hier). Da die UC meistens der ärztlichen oder psychiatrischen Empfehlung zur (Un-)Tauglichkeit folgt, ist es von Vorteil, wenn du den Inhalt des Gutachtens kennst. Verlange also unbedingt vom Arzt eine Kopie für deine Akten. Die UC besteht meist aus drei Militärärzten/Waffenplatzpsychiatern. Mit diesen wirst du ein kurzes Gespräch haben (5 bis max. 15 Minuten). Manchmal musst du nicht einmal vor diese Kommission.

Die Kommission beurteilt deine Militärdiensttauglichkeit neu. In manchen Fällen kann sie dich «nur» teilweise untauglich erklären und dir einen Schiess-, Marsch- oder Tragdispens erteilen oder dich in eine andere Truppe umteilen. Wenn du für untauglich erklärt wirst, musst du Wehrpflichtersatz bezahlen (bis zu 3 Prozent deines steuerbaren Jahreseinkommens bis zum vollendeten 30. Altersjahr). Wenn du nicht bereits 50 Tage Militärdienst geleistet hast und als zivilschutztauglich eingestuft bist, wirst du dem Zivilschutz zugeteilt und im ersten Jahr 2-3 Wochen Einführungskurs, und danach um die 5 Zivilschutzdiensttage pro Jahr leisten müssen. In den meisten Fällen musst du aber nie in den Zivilschutz einrücken, sondern wirst in die Reserve eingeteilt.

Das Gutachten

Falls du wegen einer Krankheit eine bestimmte Dienstperiode nicht absolvieren kannst aber nicht endgültig weg von der Armee willst, kann dir ein Arzt eine Bestätigung erstellen, dass du im Moment nicht in der Lage bist, Dienst zu leisten. Wenn du reisefähig bist, musst du persönlich zum Dienstantritt kommen und deine Bestätigung mitbringen. Wenn du nicht reisefähig bist, musst du eine Bestätigung deiner Reiseunfähigkeit an den Vorgesetzten schicken, der dich aufgeboten hat.

Waffenlos

Grundsätzich muss jeder Soldat bewaffnet seinen Dienst leisten und jährlich das obligatorische Schiessen absolvieren. Es besteht aber die Möglichkeit, den Militärdienst waffenlos zu absolvieren. Dazu musst du ein Gesuch mit Begründung an das Kreiskommando deines Wohnkantons schicken (eingeschrieben). Du solltest dir aber gut überlegen, ob du den Militärdienst überhaupt machen willst. Denn der Aufwand für ein Gesuch für waffenlosen Dienst ist in etwa gleich hoch wie für ein Zivildienstgesuch. Das Verweigern der Waffe oder des Schiessens oder das Nicht-Absolvieren des obligatorischen Schiessens unter dem Jahr wird mit Busse oder gar Gefängnis bestraft.

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