Überwachungsstaat Schweiz?

Zurzeit bearbeitet das Parlament zwei Vorlagen, die dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ausgefeiltere Methoden zur Überwachung der Schweizer Bevölkerung erlauben würden, und auch die Militärjustiz soll diese künftig nutzen können. Die GSoA erachtet dieses Vorhaben für grundrechtswidrig und gefährlich und wird die bereits angekündigten Referenda dagegen deshalb unterstützen.

Die geplante Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und der inhaltlich stark damit verbundene Entwurf für das überarbeitete Nachrichtendienstgesetz (NDG) sehen für die Strafverfolgungsbehörden, aber auch für den Staatsschutz weitreichende Überwachungsmöglichkeiten vor.
Dass der Geheimdienst auch nach dem Skandal Ende der 1980er Jahre, bei dem rund 900’000über Jahrzehnte angelegte Fichen auftauchten, fröhlich weiterspionierte, stellte sich spätestens dann heraus, als er zwischen 2005 und 2007 neben anderen politischen Organisationen auch die GSoA bespitzelte (siehe WOZ-Artikel vom 1.9.2011).
Nun scheint das Parlament derartige Vorgehen goutieren zu wollen und strebt ernsthafte Schritte in Richtung Schnüffelstaat an. Bearbeitet werden zurzeit Vorlagen, die einen Staatstrojaner, Kompetenzerweiterungen für die Militärjustiz und die Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung vorsehen.

In Tat und Wahrheit bedeutet dies, dass verdachtsunabhängig und flächendeckend Profile von Einzelpersonen erstellt und abgespeichert werden können. Zur Hilfe genommen werden Informationen über die Dauer von Telefongesprächen, die Ortung von Mobiltelefonen und KommunikationspartnerInnen und die Betreffe von E-Mails. Die Staatstrojaner, die sowohl im BÜPF als auch im NDG vorgesehen sind, sollen die Überwachung des Mailverkehrs und der Internettelefonie ermöglichen und vom Nachrichtendienst ohne ausreichende Kontrollmöglichkeiten genutzt werden können.
Diese Absichten zeugen von einer besorgniserregenden Entwicklung, da sie die Grundrechte und die persönliche Freiheit des/der BürgerIn missachten.

Durch die Revision des BÜPFs wird der Militärstrafprozess abgeändert. So soll neu der Einsatz von besonderen technischen Geräten und von besonderen Informatikprogrammen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs auch der Militärjustiz zur Verfügung stehen. Die Trojaner würden also nicht nur vom Justizdepartement, sondern auch vom VBS genutzt. Die GsoA stellt sich entschieden gegen die Militärjustiz und jegliche mit ihr verbundene Kompetenzerweiterungen. (GSoA-Artikel: Miliärjustiz ist eine Schweinerei)

VBS und EJPD begründen ihre derzeitigen Bestrebungen mit dem Kampf gegen Terrorismus und Proliferation. Das Argument des „War on Terror» dient also nicht nur zur fadenscheinigen Legitimierung von Auslandeinsätzen, sondern auch zur Errichtung eines Überwachungsstaates Schweiz.

Darum hat die Koordination der GSoA beschlossen, die Referenda gegen das BÜPF und das NDG zu unterstützen.

 

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