Illegale Beschäftigungstherapie
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*Zusammenfassung*
Mit dem Militäreinsatz vom kommenden Wochenende in Solothurn zeigt sich einmal mehr, dass die Armee als Hilfspolizei im Alltag neue Aufgaben sucht. Da die Zusammenarbeit zudem auf Anregung der Armee erfolgt, wird das Subsidiaritätsprinzip aufs Schwerste verletzt. Innere Einsätze wie dieser Verstossen gegen die Bundesverfassung, die Armeeeinsätze nur zulassen wenn eine «schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit» vorliegt. Die GSoA fordert die Armee auf, diese Übung abzublasen. Für das Bedürfnis der Armee nach Legitimation darf die Trennung zwischen innerer und äusserer Sicherheit – ein Grundsatz des liberalen Rechtsstaates – nicht über Bord geworfen werden.
*Ausführlich*
Wie die Kantonspolizei Solothurn mitteilt, wird die Armee nächstes Wochenende bei einer gross angelegten Polizeikontrolle mitwirken. Auf Anfrage der GSoA erklärte die Kantonspolizei, dass diese Zusammenarbeit einzig auf Wunsch der Armee erfolge. Damit wird das Subsidiaritätsprinzip aufs Schwerste verletzt. Armeeeinsätze im Innern dürfen laut Militärgesetz nur auf Ersuchen der zivilen Behörden erfolgen, und nur wenn diese ihre Aufgabe nicht mit eigenen Mitteln erfüllen können. Zusätzlich schreibt die Bundesverfassung vor, dass für Armeeeinsätze innerhalb der Schweiz eine «schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit» vorliegen müsse. Bei einer angekündigten Verkehrskontrolle ist dies zweifelsfrei nicht der Fall. Schon bei Botschaftsbewachungen streiten sich die Juristen über die
Verfassungsmässigkeit. In diesem Fall ist jedoch klar: Der Einsatz verstösst gegen die Bundesverfassung!
Wie die Zeitung «der Bund» von heute meldet, wurden an der Antifa-Demonstration vom letzten Samstag in Bern Armeehelikopter zur Überwachung der Demonstrierenden sowie «Duro» – Transportfahrzeuge der Schweizer Armee eingesetzt. Auch dieses Beispiel belegt das Vordringen der Schweizer Armee in den Polizeibereich der inneren Sicherheit.
Derzeit wird die Veordnung über die Armeeorganisation (AO) revidiert, mit welcher der Entwicklungsschritt 08/11 umgesetzt werden soll. Wird den Wünschen des VBS folge geleistet, ist in Zukunft eine weitere Militarisierung der inneren Sicherheit zu befürchten. Die GSoA hat deshalb in ihrer Stellungnahme zur AO-Revision den Ausbau der Infanterietruppen für innere Einsätze abgelehnt. An den zunehmenden Einsätzen der Armee im Bereich der inneren Sicherheit zeigt sich, was die Armee unter dem Betätigungsfeld «Raumsicherung» in Wirklichkeit versteht. Die Stellungsname der GSoA zur AO finden sie hier.
Die GSoA lehnt die skandalöse Entwicklung entschieden ab und fordert die Polizei und das VBS auf, die Soldaten nicht für Aufgaben der zivilen Sicherheitsorgane einzusetzen, sondern sich an die Verfassung zu halten. Es darf nicht sein, dass wegen dem Bedürfnis der Armee nach Legitimation die Grundsätze des liberalen Rechtsstaates (Trennung zwischen innerer und äusserer Sicherheit) über Bord geworfen werden.