Die GSoA nimmt im Rahmen der Vernehmlassung klar ablehnend Stellung zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes. Der Zivildienst soll nicht für die angeblichen Unterbestände im Zivilschutz aufkommen, sondern die Armee, welche diese Probleme zu verantworten hat. Darüber hinaus ist die Berechnung des Unterbestands im Zivilschutz fragwürdig.
Der Zivildienst steht zunehmend unter Beschuss. So wurden die 2020 vom Nationalrat abgelehnten Massnahmen, die den Zivildienst noch unattraktiver machen sollen, wieder auf den Tisch gebracht. Zudem forderte die SiK-N eine sofortige Zusammenlegung mit dem Zivilschutz und nun fordert das VBS mit der Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes eine weitere Schwächung des Zivildienstes.
Inhaltlich ist die Vorlage grösstenteils überflüssig. Bereits mit den heutigen Gesetzen ist es möglich, Zivildienstleistende im Ereignisfall für Tätigkeiten im Zivilschutz aufzubieten. Der Zivildienst soll nun aber herhalten, um die Bestandsprobleme im Zivilschutz zu lösen. Dies wäre nicht nur eine weitere Schwächung des Zivildienstes, sondern auch am völlig falschen Ort angesetzt. In den Erläuterungen zu der Vernehmlassung schreibt das VBS selbst, wer die Schuld an den Unterbeständen trägt: Einerseits der Zivilschutz selbst, da die Dauer der Schutzdienstpflicht 2021 auf 14 Jahre gesenkt wurde, andererseits aber die Armee, die mit der Einführung der «differenzierten Tauglichkeit» 2015 viele Angehörige erhält, die vorher im Zivilschutz eingeteilt wurden. Dass nun der Zivildienst für diese Probleme aufkommen soll, ist weder sinnvoll noch verständlich.
Umso befremdlicher wirken diese Forderungen in Anbetracht dessen, dass die Armee aktuell einen widerrechtlichen Überbestand aufweist. «Der Effektivbestand der Armee ist aktuell widerrechtlich zu gross. Anstatt hier anzuknüpfen und mit Armeedienstleistenden die Lücken im Zivilschutz zu füllen, sollen nun Zivildienstleistende in die Bresche springen. Dies ist schlicht absurd», sagt GSoA-Sekretär Jonas Heeb und ergänzt: «Das VBS fährt einen äusserst wirren Kurs. Aufgrund angeblicher Bestandsprobleme werden Berichte zur Alimentierung von Zivilschutz und Armee verfasst, obwohl die Armee zu gross ist und sie dem Zivilschutz die Leute wegnimmt.»
Dass der künftig drohende Unterbestand der Armee einer unbegründeten und nicht nachvollziehbaren Berechnung zu Grunde liegt, hat das Online-Magazin «Republik» aufgezeigt. Ähnlich unsauber wird beim Zivilschutz gerechnet. Der Sollbestand von 72’000 Schutzdienstpflichtigen wird mit einem Strategiepapier aus dem Jahr 2015 legitimiert, ohne dass diese Zahl begründet wird. «Bei sämtlichen Ausgaben zugunsten des Klimaschutzes oder im sozialen Bereich wird genau hingeschaut und für jedes Stellenprozent eine genaue Bedarfsangabe gefordert. Bei der Armee und dem Zivilschutz werden hingegen willkürliche Sollbestände ohne Begründung als notwendig hingenommen», sagt Heeb dazu.
Die Vernehmlassungsantwort der GSoA finden Sie hier.