Rund 3500 Zivildienstgesuche sind seit der Einführung des Zivildienstes vor knapp zwei Jahren eingereicht worden, über 2000 Anhörungen wurden durchgeführt – die meisten Gesuchsteller wurden zugelassen. Rund 100’000 Tage Zivildienst sind seither geleistet worden. Für viele Schweizer, die sich mit dem Militärdienst schwer tun, hat die Einführung des Zivildienstes wesentliche Verbesserungen gebracht. Sie können heute zu ihrer Überzeugung stehen und etwas Sinnvolles tun. Zahlreiche Zivildienstinteressierte sind aber in eine neue Zwickmühle geraten. Das Gesetz erlaubt nur einer ganz bestimmten Gruppe von Menschen, Zivildienst zu leisten. Nur jene werden zum Zivildienst zugelassen, die «glaubhaft machen, dass sie den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können». Probleme bekommt beispielsweise, wer ehrlich aufzählt, was ihn daran hindert, Militärdienst zu leisten: Mühe mit autoritären Vorgesetzten, der unmenschliche Befehlston, Angst vor Gewalt oder die Überzeugung, Militär sei Unsinn – das alles hat mit einem Gewissensentscheid nichts zu tun. Wer solche Gedanken in seinem Gesuch formuliert, geht ein deutlich höheres Risiko ein, abgewiesen zu werden.
Ungelöst ist trotz zahlreicher Versprechen auch das Problem mit der langen Dauer des Anerkennungsverfahrens. Noch immer gibt es Gesuchsteller, die bis zur Anhörung ein Jahr warten müssen. Wiederholt wurden Massnahmen angekündigt, um die Wartefrist auch in der Deutschschweiz auf drei Monate zu verkürzen. Bis jetzt ist das jedoch nicht geschehen, und die Anzahl der hängigen Gesuche ging nur geringfügig zurück. Noch ärgerlicher ist, dass nach der Anhörung unter Umständen mehrere Monate verstreichen, bis endlich ein Entscheid gefällt wird. Menschen werden in unzumutbarer Weise im Ungewissen gelassen. Offenbar ist das zuständige Bundesamt nicht in der Lage, einen negativen Entscheid innert nützlicher Frist zu fällen.
Wer einen negativen Entscheid erhält, kann dagegen Beschwerde führen. Die Mehrzahl der Betroffenen hat dies auch getan, leider sind die Chancen nur gering – zur Zeit wird jeder siebte Rekurs angenommen. Die Rekursinstanz verzichtet auf eine grundsätzliche Neuüberprüfung des Falles. Der Gesuchsteller wird nicht nochmals angehört. Wer zusätzliche Ausführungen in der Beschwerde macht, dem wird mitgeteilt, er hätte das ja bereits früher machen können. Die Rekurskommission prüft nur, ob die Vorinstanz offensichtliche Fehler gemacht hat. Wenn die Rekursinstanz schliesslich eine Beschwerde gutheisst, bedeutet das immer noch keine Zulassung zum Zivildienst. Es folgt dann eine erneute Anhörung vor einer Zivildienst-Zulassungskommission. Erst dann wird das Gesuch (vielleicht) gutgeheissen. Viele Hürden gilt es immer noch zu übersteigen, bis man zum Zivildienst zugelassen wird. Und dennoch wählen jedes Jahr über tausend junge Männer diesen Weg. Es ist unschwer vorstellbar, dass die Zahl der Zivildienstleistenden massiv steigen würde, wenn die Spiesse für den Zivl- und den Militärdienst gleich lang wären. Bis dahin aber wir aber noch ein gutes Stück Weg vor uns.