Zusätzliche Wehrpflichtersatzabgabe

Wer nicht genug Diensttage geleistet hat, muss bezahlen. Dies obschon viele gar nicht aufgeboten werden, um die Restzeit abzusitzen. Die neusten in die Vernehmlassung geschickten Änderungen im Überblick.

Zukünftig muss der Militär- und Zivildienst zwischen dem 19. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Wer am Ende seiner Dienstzeit nicht alle Diensttage geleistet hat, muss neu eine zusätz liche sogenannte Abschlussabgabe bezahlen. Was laut dem bürgerlich dominierten Bundesrat die Wehrgerechtigkeit verbessern soll, generiert ganz beiläufig Mehreinnahmen von rund sechs Millionen Franken. Viele Dienstpflichtige können gar nicht alle Diensttage leisten, weil sie nicht aufgeboten werden. Auch ist es eine Doppelbestrafung für diejenigen, welche ihre Zeit lieber mit sinnstiftenden Aktivitäten füllen, statt sie in Grün abzusitzen. So ist diese Abschlussersatzabgabe nicht viel
mehr als eine versteckte Steuer und der Versuch, diejenigen zu schikanieren, welche nicht alle Tage leisten konnten.
Betreffen wird dies vor allem diejenigen Personen, welche aufgrund familiärer Verpflichtungen wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sowieso schon einen grossen Beitrag für die Gesellschaft leisten und die, welche beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Hauptsächlich werden dies Besitzer oder Mitarbeitende von KMUs sein, die ihren Betrieb nicht während mehreren Wochen auf Eis legen können.

 

Verantwortung abschieben

Weiter wird auch eine Ungleichbehandlung zwischen Militär und Zivildienst zementiert. Laut Gesetz müssen die Dienstpflichtigen sich bei den zuständigen Aufgebotsstellen selbständig melden und darum bitten, Ihren Dienst leisten zu dürfen. Tun sie dies nicht, seien sie selber schuld, wenn sie zusätzliche Abgaben leisten müssen. Zivildienstleistende kümmern sich dagegen sowieso um ihre eigenen Einsatzbetriebe und müssen eine detaillierte Einsatzplanung für ihre Einsätze vorlegen, wenn sie bis zu einem bestimmten Alter nicht eine Mindestmenge an Diensttagen geleistet haben. So gibt es annähernd keine Zivildienstleistenden, welche bei der Entlassung ihre Dienstpflicht nicht erfüllt haben. Dies gilt jedoch nicht für Militärdienstleistende, welche aufgrund von mangelndem Personalbedarf nicht aufgeboten werden. Denn das Militär hat schlicht zu viele Soldaten, um sie alle einsetzen zu können. Doch anstatt endlich darauf zu reagieren, wird jetzt die Verantwortung auf die Soldaten geschoben. Immerhin: Der Bundesrat verzichtet darauf, gültige Ausweispapiere wie Pass oder Identitätskarte derjenigen einzuziehen, welche die Abgaben nicht fristgerecht bezahlt haben. Diese zuerst geplante Änderung wurde gestrichen, da sie gegen völkerrechtliche Bestimmungen verstossen hätte. Wie es eine solche Schnapsidee überhaupt in den Vorschlag des Bundesrates geschafft hat, bleibt ein Rätsel.

, ,