Völkerrecht à la carte

Die offizielle Schweiz will den Fünfer und das Weggli: einen unabhängigen Kosovo mit Swisscoy-Truppen. Aber legal ist das nicht möglich.

Am 17. Februar erklärte sich der Kosovo unabhängig. Und als hätten die europäischen Staaten nichts aus dem von ihnen mitverursachten Debakel um die voreilige Anerkennung der Unabhängigkeit Bosnien-Herzegowinas gelernt, so haben sie auch im Falle von Kosovo mehrheitlich postwendend den neuen Staat anerkannt.

An vorderster Front dabei: die Schweiz und ihre Aussenministerin Micheline Calmy-Rey. Diese hatte sich bereits im Jahre 2005 für einen unabhängigen Kosovo ausgesprochen. Kein Wunder war der Kosovo nun schon nach wenigen Wochen anerkannt und eine Schweizer Botschaft in Pristina eröffnet.

Illegale Swisscoy

Anfang März verlängerte der Nationalrat den Swisscoy-Einsatz im Kosovo. Damit hat sich die Schweiz in einen toten Winkel des Völkerrechts hineinmanövriert. Sie kann nicht gleichzeitig die Unabhängigkeit Kosovos anerkennen und weiterhin Truppen dort stationiert haben als wäre nichts geschehen. Die Anerkennung der Unabhängigkeit bedeutet den Bruch mit der Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrats. Aber nur unter Einhaltung dieser Resolution ist die Präsenz der Swisscoy mit dem Schweizer Militärgesetz und dem Völkerrecht vereinbar. Es gibt keine völkerrechtliche Grundlage für eine Präsenz von Schweizer Truppen in einem Staat Kosovo, nur für eine Präsenz in einem Kosovo als Bestandteil des serbischen Staates. Doch laut eigenem Entschluss ist Kosovo für die Schweiz kein Teil Serbiens mehr, sondern ein eigener Staat. Fazit: Bundesrat und Parlament interessiert das Völkerrecht nur dann, wenn es ihnen in den politischen Kram passt.