SiK-N nimmt weiterhin Tote durch Schweizer Pilatus-Flugzeuge in Kauf

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat entschieden, auf die Revision des Güterkontrollgesetzes nicht einzutreten. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA ist erschüttert über diesen Entscheid und sieht sich in ihrer Initiative “Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten” bestätigt.

Die Gesetzesrevision sah eine minimale Verbesserung vor: Bis anhin war es so, dass der Bundesrat die Ausfuhr von Pilatus-Militärflugzeugen nur verhindern konnte, wenn gegen das Empfängerland internationale Sanktionen bestanden. Ausfuhren in Länder wie beispielsweise den Tschad konnte der Bundesrat wegen fehlender gesetzlicher Kompetenzen nicht verhindern, selbst wenn er gewollt hätte. Die GSoA ging in der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision weiter und forderte, dass die “besonderen militärischen Güter”, zu denen die Pilatus-Militärflugzeuge gehören, dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt werden müssen.

Der Bundesrat wollte schliesslich nur eine minimale Veränderung. Mit der Revision wollte er die Kompetenz erhalten, Ausfuhren von Pilatus-Militärflugzeugen zu untersagen, wenn “wesentliche Interessen des Landes” gewahrt werden mussten. Obwohl nicht klar ist, was unter “wesentlichen Interessen des Landes” genau zu verstehen ist, hätte die Revision eine minimale Verbesserung des Status Quo bedeutet. Die GSoA ist erschüttert, dass die sicherheitspolitische Kommission nicht einmal dieser bescheidenen Verschärfung zustimmt. Die SiK-N folgt mit ihrem Entscheid dem Ständerat, der in der Herbstsession beschlossen hat, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Für die GSoA ist deshalb klar: Wer verhindern will, dass Schweizer Pilatus-Militärflugzeuge in Konflikten zum Einsatz kommen, muss am 29. November 2009 JA stimmen zur Initiative “Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten”. Auf parlamentarischer Ebene – das zeigt der Entscheid der SiK-N deutlich – kann dieses Ziel nicht erreicht werden.

, ,