Die GSoA verurteilt den heute publizierten Entscheid des Bundesrates, an den Kriegsmaterialexportbewilligungen der im Jemen-Konflikt beteiligten Staaten festzuhalten und die Motion 16.3502 abzulehnen. Mit diesem Entscheid setzt sich der Bundesrat über das geltende Recht hinweg. Insbesondere die Exporte nach Saudi-Arabien sind ein klarer Verstoss gegen die Kriegsmaterialverordnung.
Der Konflikt im Jemen eskaliert und die Schreckensmeldungen häufen sich. So wurde unter anderem ein Spital der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ im Nordjemen bei einem saudischen Luftangriff bombardiert. Die NZZ am Sonntag hatte am 24. April 2016 gar Beweise vorgelegt, wonach einige der bewilligten Kriegsmaterialausfuhren für Kampfeinsätze gebraucht werden. Dies widerspricht diamtetral der Aussage des Bundesrates in der Begründung zur Ablehnung der Motion, dass “diejenigen Ausfuhrgesuche abgelehnt wurden, bei welchen Grund zur Annahme bestand, dass das auszuführende Kriegsmaterial im Jemenkonflikt hätte zum Einsatz kommen können.” Die Realität sieht klar anders aus. Ausserdem hat sich der Konflikt in die im Süden von Saudi-Arabien liegende Stadt Najran ausgeweitet, was viele weitere Todesopfer fordert.
Insbesondere die Ausweitung des Konflikts nach Saudi-Arabien ändert die Ausgangslage für Waffenexporte grundsätzlich und bringt eine neue Brisanz ins Geschäft. Gemäss Art. 5 Abs. 2 lit. a KMV werden Auslandsgeschäfte nicht bewilligt, „wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.“ Der Bundesrat verstösst mit den Bewilligungen für die Exporte nach Saudi-Arabien somit klar gegen geltendes Recht.
Mit der Motion von SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf hätte der Bundesrat die Möglichkeit gehabt zu verhindern, dass sich die Schweiz am Krieg im Jemen mitschuldig macht. „Der Bundesrat muss sich fragen, wie er die Schweizer Bevölkerung anhalten will, sich an die Gesetze und Verordnungen zu halten, wenn er dies selber nicht macht“, meint dazu GSoA-Sekretär Lewin Lempert.