Nachdem sich der Bundesrat aufgrund der zahlreichen Skandale im Zusammenhang mit den Exporten von Pilatus-Flugzeugen gezwungen sah, eine Verschärfung des Bewilligungsregimes vorzuschlagen, beriet in der Herbstsession der Ständerat über die Vorlage. Resultat: Business as usual – Profit ist wichtiger als Menschenleben.
«Trainingsflugzeuge» der Stanser Pilatuswerke werden regelmässig in Kampfhandlungen eingesetzt (in Burma, in Guatemala, im Irak, um nur einige zu nennen). Im vergangenen Jahr bombardierte die tschadische Luftwaffe in Darfur verschiedene Dörfer. Unter dem Druck der bevorstehenden Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten schlug der Bundesrat eine Änderung des Güterkontrollgesetzes, dem die Pilatus-Flugzeuge unterstehen, vor: Neu sollte der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, Exportbewilligungen zu verweigern, «wenn die Wahrung wesentlicher Interessen des Landes es erfordert.» Wahrlich keine sehr weitgehende Regelung. Aber immerhin ein Fortschritt: Bisher hat der Bundesrat nicht einmal eine gesetzliche Handhabe, um Pilatus-Exporte in Bürgerkriegsländer wie die Demokratische Republik Kongo oder den Tschad zu verhindern.
Der Ständerat behandelte das Geschäft in der Herbstsession. Die Argumente, die gegen dieseVerschärfung des Güterkontrollgesetzes von den Gegnern ins Feld geführt wurden, führten selbst bei der der Rüstungsindustrie durchaus zugeneigten Bundesrätin Doris Leuthard zu Kopfschütteln. So wurde argumentiert, dass die neue Bestimmung nicht notwendig sei, weil der Bundesrat gemäss Bundesverfassung bereits heute die Möglichkeit habe, solche Exporte per Notrecht zu verbieten. Auf das Notrecht berief sich der Bundesrat im Fall UBS und im Fall Tinner in letzter Zeit gleich zweimal. Die Diskussionen, ob der Bundesrat damals legitimiert war, dieses Notrecht einzusetzen, waren zu Recht sehr intensiv. Die Gegner der Verschärfung wissen sehr genau, dass sich der Bundesrat davor hüten würde, den Notrechtsartikel im Falle eines Pilatus-Exportgeschäftes anzuwenden. Für den Bankenplatz Schweiz war er dazu zwar bereit, für potentielle Opfer von Bombardierungen in fernen Ländern würde er es aber kaum tun.
Opfer bleiben unerwähnt
Auffallend an der Diskussion im Ständerat war, dass die Gegner der Gesetzesverschärfung während der ganzen Debatte die Opfer der Bombardierungen mit keiner einzigen Silbe erwähnten. Man hatte das Gefühl, als ginge es beim Export von bomberfähigen Flugzeugen um ganz normale Industriegüter. Das Hilfswerk Swissaid, das im Tschad tätig ist, fordert schon seit Jahren von der Schweizer Regierung, dass der Pilatus PC-9 dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt wird. Swissaid-Geschäftsleiterin Caroline Morel kommentierte die Ständeratsdebatte wie folgt: «Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat hat die Chance verpasst, mit einer sehr kleinen Gesetzesänderung grosse Probleme zu entschärfen. Die Interessen der Bevölkerung eines armen Landes müssen zukünftig stärker gewichtet werden als diejenigen der Rüstungsindustrie. Es gilt jetzt, den Entscheid des Ständerates zu korrigieren».