Seit die Schweiz Nichtwiederausfuhrerklärungen ernsthaft durchzusetzen begonnen hat, sind keine Schweizer Waffenlieferungen in Bürgerkriegsländern aufgetaucht. Dass die Bürgerlichen einen funktionierenden Mechanismus wieder abschaffen wollen, ist verantwortungslos – und eine Gefahr für die Sicherheit.
In den Jahren zwischen 2006 und 2016 tauchten Schweizer Waffen in diversen Bürgerkriegen in den Händen radikaler Gruppierungen auf: Schweizer Munition und Granatwerfer bei Oppositionsgruppen in Libyen, Schweizer Handgranaten bei islamistischen Rebellen in Syrien, Schweizer Sturmgewehre im Irak und im Jemen. Das Kriegsmaterial wurde ursprünglich von Saudi-Arabien, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten bestellt und danach weitergeliefert.
Seit etwa 2020 gab es kaum mehr solche Berichte über Schweizer Waffen, die in falsche Hände gelangt waren. Der Grund dafür ist, dass die Schweiz begonnen hat, in heiklen Ländern Kontrollen vor Ort durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Auflagen der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen eingehalten werden. Diese Verträge stellen seit Jahrzehnten den Kern der Rüstungsexportkontrolle dar, nicht nur in der Schweiz, sondern auch in allen anderen westlichen Staaten. Mit Hilfe dieses Instruments kann das ursprüngliche Herstellerland die Kontrolle darüber behalten, wohin sein Kriegsmaterial weitergeliefert wird.
Genau diese Nichtwiederausfuhrerklärungen will das bürgerliche Parlament nun de facto abschaffen. Falls die Gesetzesänderung durchkommen sollte, ist schon jetzt absehbar, dass Schweizer Kriegsmaterial sehr schnell wieder in Bürgerkriegsländern auftauchen wird: Sei es im Sudan, im Jemen oder in Libyen. Alles, was es dafür braucht, ist ein Zwischenhändler oder eine Zweigniederlassung in den USA, Grossbritannien oder auch in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen werden für sämtliche Kriegsmaterial-Lieferungen aufgehoben, nicht nur für die sogenannten Anhang-2-Staaten, wie oft fälschlicherweise berichtet wird.
Falls diese Änderung tatsächlich angenommen würde, gäbe die Schweiz damit schon wenige Jahre nach seiner Einführung ein Instrument auf, das sich als wirksam erwiesen hat. Der Begriff Nichtwiederausfuhr-Erklärungen ist lang und ungelenk. Aber wir müssen im Abstimmungskampf dafür sorgen, dass den Stimmbürger:innen bewusst ist, welche Risiken die Schweiz eingehen würde, wenn sie dieses Werkzeug aufgibt.
