Der Bundesrat hat heute kommuniziert, an der Elbit-Drohne ADS 15 festzuhalten. Statt die Übung abzubrechen, verzichtet er freiwillig auf zentrale Funktionalitäten. Die GSoA ist empört und geht gerichtlich dagegen vor.
Seit 10 Jahren wartet die Schweiz nun auf die funktionstüchtigen Drohnen. Ebenso lange kritisiert die GSoA das Vorhaben, diese Drohnen überhaupt zu beschaffen. Nun hat sie Recht behalten. Der Bundesrat will das Projekt zwar fortführen, verzichtet aber auf gewisse Funktionalitäten. Joris Fricker, politischer Sekretär der GSoA betont: “Wir haben bereits 2015 prophezeit, dass der Versuch ein “Detect and Avoid”-System einzubauen scheitern und viel Steuergeld verschlingen wird. Nun hat es auch der Bundesrat eingesehen und gibt den Versuch auf.” Das bedeutet, dass die Drohnen am Tag nicht unbegleitet fliegen können. Ausserdem will das VBS auf ein Enteisungssystem und auf ein GPS-unabhängiges Start- und Landesystem verzichten. Fricker ergänzt: “Bei Eis und bei Bodennebel wird die Drohne nicht abheben können. Diese Beschaffung wird mehr und mehr zur Farce.”
Neben den technischen Mängel kommt hinzu, dass es sich bei diesem Projekt um israelische Drohnen des Herstellers Elbit handelt, die in Gaza Kriegsverbrechen begehen und damit gegen das Völkerrecht verstossen. Elbit wirbt sogar damit, dass die Drohnen “auf dem Schlachtfeld getestet” wurden. Die GSoA ist der Ansicht, dass dieser Drohnenkauf sowohl dem Kriegsmaterialgesetz als auch dem internationalen Vertrag über den Waffenhandel (ATT) widerspricht. Gemeinsam mit der Schweizerischen Anwaltsvereinigung für Palästina (ASAP) und der Schweizerischen Liga für Menschenrechte – Genf (LSDH, Genf) geht die GSoA mit ihrem vor zwei Monaten eingereichten Antrag auf Ungültigkeitserklärung des Vertrags gerichtlich gegen den Kauf vor. Mit dem heutigen Bundesratsentscheid hat dieses Vorgehen an Bedeutung gewonnen.
