Das Revival der «privaten Krieger»

Privatfirmen spielen eine immer wichtigere Rolle während bewaffneten Konflikten, aber auch in der Zeit nach einem Krieg. Der Umgang mit modernen «privaten Kriegern» stellt die internationale Gemeinschaft vor einige heikle Herausforderungen.

Private Militär- und Sicherheitsunternehmen (englisch abgekürzt PMSCs) umfassen eine Vielzahl profitorientierter Organisationen, die unterschiedlichste Dienstleistungen im Zusammenhang mit Militäroperationen anbieten: Schutz von Personal und Objekten, Training, Logistik, Kampfeinsätze, Unterstützung bei der strategische Planung oder der Beschaffung und Wartung von Waffen und Ausrüstung. Während die meisten PMSCs für Regierungen, die Uno oder NGOs tätig sind, haben einige ihre Dienste auch kriminellen Organisationen oder bewaffneten Gruppen, die mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden, angeboten.
Die Existenz solcher «privater Krieger» ist nichts Neues, es scheint jedoch, dass wir Zeuge eines Revivals privater Militärfirmen werden. Die Umstrukturierung vieler Armeen nach dem Ende des Kalten Krieges hat zu einer Auslagerung zahlreicher militärischer Aufgaben an private Auftragnehmer geführt. Es sind keine Anzeichen einer Verlangsamung dieses Trends in Sicht, obwohl die zunehmende Privatisierung des Krieges das staatliche Gewaltmonopol zusehends untergräbt.

Undefinierter juristischer Status
Diese Entwicklung wirft eine Reihe von juristischen Problemen bezüglich des Rechtsstatus von PMSCs und Fragen zur Legalität ihrer Beteiligung an Kampfhandlungen während eines internationalen Konfliktes auf. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle erwähnen PMSCs nicht. (Das Zusatzprotokoll I regelt zwar den Status von Söldnern, aber die grosse Mehrheit der heutigen «privater Krieger» würde nicht in diese Kategorie fallen). Das bedeutet, dass die Angestellten von Militärfirmen den Status von Zivilisten haben, falls sie nicht offiziell in die regulären Streitkräfte eingebettet sind*. Daher ist es ihnen nicht erlaubt, unmittelbar an Kampfhandlungen teilzunehmen und sie können bestraft werden, wenn sie es trotzdem tun.
Das Fehlen eines klar definierten rechtlichen Status der PMSCs im Völkerrecht verschiebt die Probleme auf die nationale Ebene. In den meisten Fällen unterliegen solche Unternehmen im Gegensatz zu den regulären Streitkräften und anderen staatlichen Sicherheitsorganen nicht der parlamentarischen Aufsicht oder einer anderen Form demokratischer Kontrolle. Häufig entziehen sich PMSCs und ihr Personal der Strafverfolgung aufgrund von Lücken in der Gesetzgebung, schwachen Durchsetzungsmechanismen und Mangel an politischem Willen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Neue Regelungen sind nötig
Eine Reihe von Initiativen versucht auf internationaler Ebene, diese Probleme anzugehen. Im September 2008 wurde das «Montreux-Dokument» verabschiedet – eine Schweizer Initiative in Zusammenarbeit mit dem IKRK, einer Reihe weiterer Staaten, NGOs und Vertretern der Industrie. Das nicht-bindende Dokument erläutert die bestehenden rechtlichen Verpflichtungen und listet bewährte Vorgehensweisen im Zusammenhang mit dem Einsatz von PMSCs während bewaffneten Konflikten auf.
Kürzlich wurde ausserdem ein internationaler Verhaltenskodex für PMCSs erstellt, den das EDA zusammen mit Vertretern von Militärfirmen, dem Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) und der Genfer Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte (ADH) erarbeitet hatte. Der Code soll als Instrument zur Selbstkontrolle von PMSCs dienen und verpflichtet die Unterzeichner, die Prinzipien der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts einzuhalten.
Es ist offensichtlich, dass weiterhin ein dringender Bedarf an klaren gesetzlichen Normen für den Einsatz von privaten Militärfirmen besteht. Um PMSCs zur Verantwortung ziehen zu können, sind wirksame Mechanismen erforderlich, die auch Strafen beinhalten und Opfern die Möglichkeit geben, vor Gericht Genugtuung einzufordern.

* Oder falls sie unter Artikel 4A(2) der Dritten Genfer Konvention fallen, was sehr unwahrscheinlich ist.

Krisztina Huszti Orban ist Doktorandin in internationalem Recht in Genf. Ihr Spezialgebiet ist das humanitäre Völkerrecht.

 

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