Im Dezember bewilligte der Bundesrat drei Gesuche für Kriegsmaterialexporte nach Indien, Pakistan und Saudi-Arabien. Damit brüskierte er die Geschäftsprüfungskommission (GPK), welche nur wenige Wochen zuvor die bundesrätliche Praxis gerügt hatte.
Mitte November 2006 hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates die Bewilligungspraxis für Rüstungsexporte kritisiert. Die GPK verlangte unter anderem, dass bei Ausfuhrgesuchen dem Kriterium der Menschenrechtslage im betroffenen Land ein höheres Gewicht beizumessen sei. Die GPK stützte sich dabei auf Artikel 5b der Kriegsmaterialverordnung (KMV), der besagt, dass als Bewilligungskriterium die «Situation im Innern des Bestimmungslandes, namentlich die Respektierung der Menschenrechte» zu berücksichtigen sei. Von der GPK wurde zudem die Praxis kritisiert, wonach zwischen «systematischen» und «regelmässigen» Menschenrechtsverletzungen unterschieden wird. Länder, welche bloss «regelmässige» Menschenrechtsverletzungen begehen, werden ungeniert mit Schweizer Waffen versorgt. Für die GPK sind solche Staaten keine geeignete Kundschaft für Waffengeschäfte.
Trotz dieser Kritik bewilligte der Bundesrat im Dezember drei Waffenlieferungsgesuche für Indien, Pakistan und Saudi-Arabien. Die Menschenrechtssituation in diesen drei Staaten, so berichten etwa Amnesty International oder Human Rights Watch, ist äusserst prekär. Die Schweiz sollte dorthin also sicherlich keine Waffen exportieren, könnte man meinen: Bekanntlich ist der Bundesrat aber zu einem anderen Schluss gekommen.
Unhaltbare Argumente
Die Argumente, die er dabei vorbringt, sind haarsträubend und peinlich. So wird argumentiert, dass es sich bei den Fliegerabwehrsystemen nicht um Waffen mit offensivem Charakter handle. Diese eigenartige Argumentation würde erlauben, dass künftig jeder Diktator auf dieser Welt mit sogenannt «defensiven» Waffen ausgerüstet werden könnte. Die Kategorien «offensive» resp. «defensive» Waffen sind in der Kriegsmaterialgesetzgebung nicht vorgesehen und somit nichts anderes als eine opportunistische Erfindung. Peinlich wird die Argumentation spätestens dann, wenn Bundesrätin Leuthard vor die Medien tritt und auf die Frage, ob die Schweiz nun Rüstungsgüter in Krisengebiete liefere, verkündet, dass es sich beim Kaschmir-Konflikt um einen «innerstaatlichen Konflikt» handle. Wie sich Bundesrätin Leuthard zu dieser Argumentation versteigen konnte, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar: Am Kaschmir-Konflikt sind Indien und Pakistan beteiligt – somit kann es sich also nicht um einen innerstaatlichen Konflikt handeln. Fazit: Es zeigt sich einmal mehr, dass der Bundesrat bei der Bewilligung von Kriegsmaterialexporten gegen den Sinn und Zweck der Kriegsmaterialgesetzgebung verstösst. Zudem schlägt er Empfehlungen seiner Aufsichtskommission (GPK) in den Wind. Die Rüstungsindustrie freut sich – in ihre Kassen fliessen mehr als 500 Millionen Franken.