Die Drohnen der Schande

Die Schweiz hat 2019 sechs Hermes-900-Drohnen von der israelischen Firma Elbit Systems gekauft. Bis heute gab es Probleme mit Verzögerungen und Mängeln, ganz zu schweigen von der Schweizer Unterstützung des laufenden Völkermords auf diesem Weg. Nun wurde der Rechtsweg beschritten.

Der Vertrag wurde für ursprünglich 250 Millionen Franken unterzeichnet und sah die Lieferung von sechs Drohnen bis 2019 vor. Dann der Schock: Ende 2023 kündigte Elbit Systems an, seine Produktionskapazitäten auf „die Kriegsanstrengungen gegen Gaza“ zu konzentrieren, und forderte deshalb von seinen Kunden Flexibilität. Die Schweiz akzeptierte diese Verzögerung ohne zu murren – und davon profitiert die israelische Armee: durch die Finanzierung, die sie dadurch erhält, aber auch durch den Transfer und die Entwicklung von Know-how und Technologie, die ihr durch den Besitz und die Entwicklung dieser Drohnen ermöglicht wird.

Drohnen werden an Zivilisten „getestet“

Das Modell Hermes 900 wird häufig verwendet, um Zieldaten gegen die Zivilbevölkerung zu liefern, und verstößt damit gegen das humanitäre Völkerrecht und hauptsächlich gegen Artikel 3 der Genfer Konventionen, deren Hüterin die Schweiz ist. Diese Drohnen können mit Raketen bestückt werden und werden aktiv gegen die Zivilbevölkerung in Gaza eingesetzt. Elbit Systems verwendet sogar als Werbeargument für seine Drohnen die Tatsache, dass sie „auf dem Schlachtfeld getestet“ werden – wohlverstanden “an wehrlosen Frauen, Männern und Kindern“. Das scheint die Mehrheit der Rechten in der Schweiz nicht zu stören, denn Jean-Luc Addor (SVP) erklärte im RTS ohne mit der Wimper zu zucken, dass «unser Land effiziente Systeme verdient, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Und es gibt nichts Effizienteres als ein System, das unter realen Bedingungen getestet wurde». 

Ein rechtswidriger Vertrag

Die Schweiz hat jedoch Regeln, die das tödliche Geschäft umgeben: Erstens verbietet der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) den Transfer von Waffen, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass sie für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Angriffe auf Zivilisten verwendet werden könnten. Dasselbe gilt für das Kriegsmaterialgesetz (das gerade abgebaut wird, aber das ist eine andere Geschichte), das den Versand von Waffen an Länder verbietet, die in Bürgerkriege verwickelt sind oder systematisch gegen die Menschenrechte verstoßen. Daher und angesichts der technologischen Entwicklungen, die diese Drohnen in Gaza vollzogen haben, verstößt sowohl der Kauf von Ausrüstung von Elbit Systems als auch die gemeinsame Entwicklung und der Export von Militärgütern an den Staat Israel gegen den ATT und das KMG.

Deshalb hat die GSoA zusammen mit einem palästinensischen Ehepaar, das 2024 aus Gaza fliehen musste, der Schweizerischen Liga für Menschenrechte Genf und der Koalition der Anwälte für Palästina Schweiz eine Klage lanciert, um den Kaufvertrag für die israelischen Drohnen wegen Sittenwidrigkeit, Verletzung des öffentlichen Rechts und Verletzung des Völkerrechts zu annullieren. Wir werden Euch über den Fortschritt dieses Vorhabens auf dem Laufenden halten!.

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