Die Schweiz mischt mit in Syrien

Laut der Sonntagszeitung werden in Syrien Handgranaten der Ruag eingesetzt. Die GSoA ist schockiert über diese Tatsache, allerdings nicht weiter überrascht. Wieso kontrolliert die Schweiz ihre eigene Kriegsmaterialverordnung nicht endlich?

Exportiert die Schweiz Kriegsmaterial, so lässt sie sich vom Abnehmerland vertraglich zusichern, dass die Waffen nicht weitergeliefert werden. Will der Käufer das Material wiederausführen, so muss er dafür in der Schweiz eine Bewilligung einholen. Theoretisch jedenfalls.
In der Praxis wird die Einhaltung der so genannten Endverbraucher-Erklärungen kaum kontrolliert. Und kommt durch Zufall ein Vertragsbruch ans Licht – wie im Falle Syriens – so sind die Sanktionsmöglichkeiten beschränkt. Weder der Verstoss von Katar 2011, noch der der Vereinigten Arabischen Emiraten im Jahr 2005 zogen Konsequenzen für die betroffenen Ländern nach sich.

Noch im Juni dieses Jahres lehnte der Nationalrat eine Motion von Jo Lang ab, die ein Verbot von Kriegsmaterial in den arabischen Raum forderte. Umso erstaunlicher sind die Krokodilstränen der bürgerlichen Seite zum aktuellen Skandal. GSoA Sekretärin Seraina Patzen findet: «Nur ein vollständiges Verbot von Kriegsmaterialexport kann verhindern, dass mit Schweizer Waffen getötet wird.» Wenn die Kriegsmaterialverordnung nicht endlich konsequent durchgesetzt wird, muss die GSoA weitere Schritte vornehmen.

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