Die Uniform der Gewissenlosigkeit

Die Bilder der Folterungen durch US-amerikanische und britische SoldatInnen im Irak haben die Menschen weltweit schockiert. Auch in der Schweiz, wie zahlreiche Anrufe auf unseren Sekretariaten bewiesen haben. Als unfassbar wurde empfunden, dass die SoldatInnen zu solcher Perfidie fähig waren, dass es keine Verweigerungen von SoldatInnen gab, dass die Aktionen anscheinend auch von oben gedeckt wurden.

 

Aber konnten die Ereignisse – ganz abgesehen davon, dass die US-Regierung mit den brutalen Angriffen im letzten Frühjahr ihren SoldatInnen vorgezeigt hatte, dass die Menschenrechte der IrakerInnen Rechte zweiter Klasse sind – wirklich erstaunen?

Zum Zeitpunkt der Folterskandale veröffentlichte Amnesty International einen Bericht zu den Auswirkungen des internationalen militärischen Protektorats in Kosov@. Darin heisst es: «Kosovo wurde nach der Entsendung der internationalen Peacekeeping-Truppe KFOR und der UNMIK-Administration im Jahr 1999 zu einer Hauptdestination des Handels von Frauen und Mädchen, die in die Prostitution gezwungen wurden. (…) Nach der Ankunft der KFOR wurden beträchtliche Konzentrationen von organisierter Prostitution in Nähe der Truppenstandorte festgestellt, wobei das Militärpersonal die Mehrheit der Kunden ausmachte. Einige dieser Kunden waren anscheinend auch in den Frauenhandel involviert.»

Kosov@ erfährt damit das gleiche Schicksal wie Bosnien. Auch da wurde nach der Entsendung der Peacekeepingtruppe SFOR ein rasanter Anstieg des Frauenhandels und der Prostitution beobachtet. Da die Schweiz mit der SWISSCOY ebenfalls im Rahmen der KFOR in Kosov@ anwesend ist, hat die GSoA mit einer schriftlichen Anfrage an die «Ausserparlamentarische Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung» nachgefragt, ob auch Schweizer Soldaten an den von Amnesty geschilderten Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Eine Antwort steht noch aus.

Oder wären Schweizer Soldaten nie zu so was fähig? Das muss bezweifelt werden. Am 3. Juni hat sich das Militärgericht in Locarno mit einem Fall befasst, in dem zwei Korporale und ein Soldaten der Schweizer Armee einen Rekruten ans Bett gefesselt und gezwungen haben, an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Täter versuchten zudem, einen weiteren Rekruten zu zwingen, an dem gefesselten Opfer sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Täter erhielten bedingte Strafen, ein Ausschluss aus der Armee sah das Gericht als nicht notwendig an.

Diese Ereignisse machen klar: Der in den letzten Jahren häufig vorgebrachte Hinweis, dass vor allem SoldatInnen aus autoritär regierten Staaten Menschenrechtsverletzungen begehen, ist nichts anderes als ein Verschliessen der Augen. Auch SoldatInnen der demokratischen Staaten können sich – gedeckt durch ihre Uniform, die hierarchische Befehlsstruktur und den Gruppendruck – zu gewissenlosen Handlungen verführen lassen. Auch in der Schweiz.