Drehen an der Abwärtsspirale

Das internationale Recht gerät zunehmend unter Druck. Anstatt die regelbasierte Ordnung und den Multilateralismus zu verteidigen, trägt das Parlament mit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes ebenfalls zur Erosion des Völkerrechts bei. Von Andreas Weibel

Man kann sich kaum einen viel deutlicheren Bruch der UN-Charta vorstellen wie den Angriff Russlands auf die Ukraine. Aber auch die Attacke der USA gegen Venezuela verstiess in eklatanter Weise gegen das Gewaltverbot, das zum Kerngehalt der Regeln gehört, welche sich die Staatengemeinschaft 1947 im Angesicht der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs auferlegt hatte. Dass Donald Trump öffentlich verkündet, sich durch nichts bremsen zu lassen ausser durch seine persönliche Moral, zeigt seine tiefe Verachtung für das Völkerrecht.

Aber auch in der Schweiz schwindet die Akzeptanz internationaler Regeln. Das zeigte sich beispielsweise in den Reaktionen auf das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs über die Klage der Klimaseniorinnen. Ein Grossteil der Bürgerlichen weigert sich, zu akzeptieren, dass das Recht auf Leben und Gesundheit auch im Zusammenhang mit der Klimakrise gilt. Aber auch in der Debatte um die Schweizer Neutralität gibt es zahlreiche Stimmen, welche die Haager Konventionen kurzerhand ignorieren wollen. Vereinzelt befeuern selbst linke Politiker und Akademiker diese Diskursverschiebung. Auffällig ist, dass es quasi ausschliesslich Männer im oder knapp am Pensionsalter sind, welche diese Positionen vertreten und dafür in den Medien sehr viel Raum erhalten.

Die Schweiz und der Arms Trade Treaty (ATT)

Während langer Zeit rühmte sich die Schweiz damit, an vorderster Front bei Abrüstungsverträgen mitzuwirken. Das stimmte zu einem gewissen Teil durchaus. Dies lag jedoch auch daran, dass diese Verträge für die Schweiz grösstenteils keine hohen Hürden setzten. Unter Bundesrat Cassis ist dieses Engagement der Schweiz kaum mehr zu sehen – und die aktuelle Änderung des Kriegsmaterialgesetzes des Parlaments droht, dass auch die tiefen Hürden niedergerissen werden könnten.

Die GSoA stand dem Arms Trade Treaty, dem UNO-Vertrag über den Waffenhandel, der vor gut zehn Jahren in Kraft trat, immer kritisch gegenüber, da er nur aussergewöhnlich schwache Regelungen enthält. Falls die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes angenommen werden sollte, bestünde die Gefahr, dass die Schweiz selbst diese minimalen Verpflichtungen nicht mehr einhielte. Der Arms Trade Treaty sieht vor, dass beim Export von Kriegsmaterial eine Risikoprüfung vorgenommen werden muss. Falls eine erhebliche Gefahr besteht, dass die Waffen für schwere Kriegsverbrechen oder schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte eingesetzt werden, sind keine Lieferungen erlaubt.

Die aktuelle Revision des Kriegsmaterialgesetzes enthält gleich zwei Bestimmungen, welche die Regeln des Arms Trade Treaty verletzen: Erstens würde dem Bundesrat erlaubt, nach Gutdünken sämtliche Ausschlusskriterien zu ignorieren, selbst wenn die Gefahr hoch ist, dass die exportierten Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Und zweitens werden insbesondere bei Lieferungen an Firmen die Nichtwiederausfuhren (siehe Text auf Seite 3 dieser Zeitung) abgeschafft. Auch auf diesem Weg wird eine Risikoanalyse verunmöglicht.

Die Schweiz trägt eine Mitverantwortung dafür, dass sich auf internationaler Ebene das Recht des Stärkeren nicht gegen die Stärke des Rechts durchsetzt. Wir müssen dafür sorgen, dass die Schweiz diese Verantwortung wahrnimmt – indem wir dafür sorgen, dass die Revision des Kriegsmaterialgesetzes an der Urne scheitert, und indem wir dafür sorgen, dass die Schweiz endlich dem UNO-Atomwaffenverbotsvertrag beitritt.