Die GSoA begrüsst den Entscheid des Eidgenössischen Departements für auswertige Angelegenheiten EDA, die Dienstleistungen der Pilatus AG in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu verbieten. Zudem reichte das EDA wegen Verstoss gegen die Meldepflicht bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige gegen den Hersteller der Trainingsflugzeug
Die Pilatus Flugzeugwerke AG verkaufte 2012 55 Trainingsflugzeuge des Typs PC-21 an Saudi-Arabien inklusive Supportvertrag. Dafür hat Pilatus die Belegschaft in Riad ausgebaut. Seither flog die saudische Armee unzählige Luftangriffe im Jemen und verursacht dort eine der grössten humanitären Katastrophen unserer Zeit mit. Die Unterstützung der saudischen Armee durch Pilatus und der 2017 erneuerte Supportvertrag gerieten unter harsche Kritik. Dass nun das EDA die Dienstleistungen von Pilatus in Saudi-Arabien und den Emiraten verbietet, begrüsst die GSoA in jeder Hinsicht. Auch die Anzeige ist in Sache Meldepflicht ein wichtiger Schritt.
«Pilatus ist durch den Flugzeugverkauf und den Dienstleistungen in Saudi-Arabien und den Emiraten mitverantwortlich für die Katastrophe im Jemen. Es war höchste Zeit, dass das EDA diesem Geschäft mit dem Tod und dem Elend der Zivilbevölkerung einen Riegel schiebt,» kommentiert GSoA-Sekretärin Judith Schmid. Zu hoffen bleibt, dass die Bundesanwaltschaft die Firma und die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft ziehen wird. Auch muss das nun ausgesprochene Verbot ausgeweitet werden auf alle Betriebe, die Kriegsmaterial oder besondere militärische Güter nach Saudi-Arabien und die VAE liefern.