Gegen den völkerrechtswidrigen Angriff der USA!

Die GSoA protestiert entschieden gegen den völkerrechtswidrigen Angriff der USA auf Iran unter Präsident Trump. Gemäss Artikel 51 der UNO-Charta ist ein militärischer Angriff zur Selbstverteidigung nur erlaubt, wenn ein Land bewaffnet angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. Beides trifft auf die vorliegende Situation in Iran nicht zu.

Mit seiner Eskalation schliesst sich der rechtsextreme Trump dem rechtsextremen Netanyahu an. Auch dessen Angriff auf Iran war völkerrechtswidrig – genau so wie Israel mit dem Besitz eigener Atomwaffen gegen internationales Recht verstösst. Die GSoA fordert vom Bundesrat eine klare und unmissverständliche Verurteilung dieser völkerrechtswidrigen Angriffe, sowohl die Angriffe der USA und Israels auf Iran, wie auch jener Irans auf Israel.

Weiter fordert die GSoA den Bundesrat auf, gegen Israel und Iran mindestens die Sanktionen der EU zu übernehmen. Was die USA betrifft, drängt sich die Kündigung des F-35-Vertrages erst recht auf. “Wer mit dem aktuellen Wissen weiter in den USA Kriegsmaterial, namentlich den F-35 Kampfjet, beschafft, handelt fahrlässig”, sagt Joris Fricker, GSoA-Sekretär.

Die Eskalation zeigt, wie wichtig ein weltweites Verbot von Atomwaffen ist – so wie es die UNO bereits 2017 beschlossen hat. Damit wird auch deutlich, wie dringlich die Volksinitiative für einen Beitritt der Schweiz zum Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) ist. Atomwaffen machen die Welt nicht sicherer, sondern erhöhen die Unsicherheit. Fricker ergänzt: “Der Atomwaffenverbotsvertrag zeigt gerade in diesen Stunden: Nur der diplomatische Weg ist ehrlich und zielführend, wenn es um nukleare Abrüstung geht!”

Die Gegenschläge des Irans gegen zivile Ziele in Israel stellen ebenfalls klare Verletzungen des humanitären Völkerrechts dar.

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