GSoA ficht Demonstrationsverbot der Stadt Zürich an

08.12.23. Am 18. Oktober verhängte der Zürcher Stadtrat ein Demonstrationsverbot im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt. Daraufhin wurde eine geplante und mündlich bewilligte Friedenskundgebung der GSoA für einen gerechten Frieden in Israel/Palästina abgesagt und verschoben. Die GSoA hat sich entschieden, diesen Entscheid anzufechten.

Das Leid in Israel/Palästina bewegt Menschen weltweit. Angesichts der jüngsten Ereignisse wollen Menschen zusammenkommen, um den Opfern von Gewalt Sichtbarkeit zu geben, die Politik in der Schweiz zum Handeln aufzurufen und sich für Frieden und Gerechtigkeit einzusetzen. Am 18. Oktober verhängte der Zürcher Stadtrat allerdings ein Demonstrationsverbot im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt. «Im Hinblick auf die Gewalteskalation im Nahen Osten ist es wichtig, dass die Zivilgesellschaft für Frieden demonstrieren darf», sagt GSoA-Sekretärin Roxane Steiger. «Die Behörden müssen sicherstellen, dass friedliche Kundgebungen und Demonstrationen stattfinden können und das Recht auf Versammlungsfreiheit schützen.» Die Bewilligung für eine Friedenskundgebung der GSoA wurde widerrufen, obwohl mit einem Kodex, einem eigens organisierten Sicherheitsdienst und der Bitte, keine Flaggen mitzunehmen, alles unternommen wurde, um eine friedliche Kundgebung zu gewährleisten. Aus diesen Gründen hat die GSoA gegen den Entscheid des Stadtrates heute ein Rechtsmittel eingelegt.

Die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit sind wertvolle Grundrechte, die es zu schützen gilt. «Auch wenn das Demoverbot mittlerweile aufgehoben wurde, ist es stossend, dass der Stadtrat nach Kriegsausbruch ein pauschales Verbot für Kundgebungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt verhängt hat», sagt Steiger. Dieses stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in das Demonstrationsrecht dar. So sind auch die nach wie vor geltenden Einschränkungen in der Stadt Bern besorgniserregend.

Zudem kritisiert die GSoA die in der Stadt Zürich geltende Bewilligungspflicht. Nach Völkerrecht ist keine Genehmigung erforderlich, um zu demonstrieren. Die Stadt kann höchstens verlangen, dass Proteste den Behörden gemeldet werden.

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