Kanton gibt GSoA Recht, Stadt rekurriert

Der Rechtsstreit GSoA gegen Stadt St.Gallen geht eine Runde weiter. Der Kanton gab der GSoA vollumfänglich Recht. Die Stadt rekurrierte dagegen beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen.

Sicherlich ist es vermessen, oder geradezu blasphemisch, die St.Galler Asyl-Hardlinerin Karin Keller-Sutter (FDP) gleich zur «Schutzpatronin der GSoA» (St.Galler Tagblatt) auszurufen. Doch der Entscheid, welchen ihr Sicherheits- und Justizdepartement am 19. Februar bekanntgab, bestätigte unmissverständlich die Haltung der GSoA in der Auseinandersetzung mit der Stadt St.Gallen um deren Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen. Die Stadt St.Gallen schränkte das Sammeln auf bestimmten Plätzen in der Innenstadt auf 6mal pro Monat ein und rechtfertigte dies mit der nötigen polizeilichen Koordination von verschiedenen Anlässen, der Talkessellage von St.Gallen und anderen Ausflüchten. Dazu der Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes: «Im Gegenteil ist es Einzelpersonen und Kleingruppen grundsätzlich unbenommen, täglich auf öffentlichem Grund für ihre politische Anliegen Unterschriften zu sammeln.» Der Entscheid hält fest, dass ein Sammeln für Kleingruppen (bis ca. 10 Personen) ohne Stand nicht bewilligungspflichtig ist. Die städtische Praxis wonach an bestimmten Orten in der Innenstadt eine Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen besteht, sei nicht verfassungskonform.

Nächste Instanz: Verwaltungsgericht

Der St.Galler Stadtrat mochte sich mit diesem Urteil nicht abfinden und hat mittlerweile Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht. Argumentativ enthält der Rekurs nichts wirklich Neues. Wieder wird auf den vermeintlichen Platzmangel verwiesen, der schon bei der Vorinstanz als nicht den Tatsachen entsprechend entlarvt wurde. Ansonsten wird vor allem auf formaljuristischen Fragen herumgeritten. Stellenweise zeigt die Wortwahl des Rekurses deutlich, welche Zerrbilder vom Unterschriftensammeln beim Stadtjuristen im Kopf rumgeistern: So heisst es etwa, den Passanten dürfe durch die Unterschriftensammler kein «Spiessruten-Laufen» zugemutet werden. Es ist zu hoffen, dass sich das St.Galler Verwaltungsgericht ausschliesslich an den Fakten orientiert und den Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes eindeutig bestätigt.