Keine Waffenexporte in Bürgerkriegsländer!

Die Waffenlobby und der Bundesrat wollen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer erlau ben. Dazu soll die Kriegsmaterialverordnung weiter gelockert werden. Was bisher geschah.

«Auslandsgeschäfte […] werden nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist oder das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt, […].» So steht es in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung. Diese Bestimmung wurde im Jahr 2008 eingefügt mit der Absicht, der damaligen «Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten» der GSoA den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dass dies blosse Propaganda für den Abstimmungskampf war, wurde schnell klar. In der Bewilligungspraxis von Bundesrat und dem Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) änderte sich nämlich nichts. Kriegsmaterial wurde und wird nach wie vor in Länder geliefert, die in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Exemplarisch dazu die Aussage von einem Mitarbeitenden der Seco-Abteilung Rüstungskontrolle an der Jugendsession 2016: «Exportgesuche in Länder, in denen ein interner Konflikt herrscht, lehnen wir ab.» Dass internationale Konflikte von der Regelung ebenfalls betroffen wären, wurde konsequent stillgeschwiegen.

Powerplay der Rüstungslobby

Kürzlich wurde bekannt, dass Bundesrat und bürgerliche ParlamentarierInnen noch einen Schritt weitergehen wollen. 13 Rüstungsunternehmen haben im November 2017 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S) einen Brief geschrieben, wonach sie Waffen legal in Länder exportieren wollen, in denen Bürgerkrieg herrscht. Die Waffenlobby im Ständerat ist dieser Bitte ohne grosse Diskussion nachgekommen. Auch der zuständige Bundesrat Johann Schneider-Ammann erbarmte sich den Händlern des Todes und beantragte dem Gesamtbundesrat eine Verordnungsänderung. Dieser hat die Lockerung unterdessen beschlossen. Dagegen regt sich Widerstrand. 28 Organisationen haben sich unter Federführung der GSoA zusammengeschlossen, um diese Verordnungsänderung zu bekämpfen. Als ersten Schritt haben wir einen offenen Brief an den Bundesrat und die SIK-S verfasst. Neben der GSoA sind auch Alliance Sud, die Gesellschaft für bedrohte Völker, Helvetas, Public Eye und die Demokratischen Jurist_innen Schweiz mit dabei, um nur einige zu nennen. In diesem Brief fordern wir die AdressatInnen auf, sich auf die humanitäre Tradition der Schweiz zu besinnen und keine Waffenexporte in Bürgerkriegsländer zu erlauben.

Konfliktursachen

Gemäss UNHCR sind täglich 28’300 Menschen gezwungen, ihr Zuhause wegen Krieg und Verfolgung zu verlassen. Der Export von Kriegsmaterial in Kriegsgebiete trägt sicher nicht dazu bei, dass sich die Lage dort beruhigt oder eine zivile Konfliktlösung gesucht wird. Stattdessen werden bewaffnete Konflikte zusätzlich angeheizt und noch mehr Leute gezwungen, den gefährlichen Weg der Flucht auf sich zu nehmen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen haben wir ausserdem eine Aktion auf dem Bundesplatz durchgeführt. Zeitgleich kritisierten im Nationalratssaal sechs Parlamentarierinnen aus sechs Parteien – SP , Grüne, GLP , BDP , CVP und SVP – das Vorhaben der Rüstungsindustrie und des Bundesrats im Rahmen der Fragestunde. In der Zwischenzeit erhielten wir einen Brief von Bundesrat Johann Schneider-Ammann persönlich. Er antwortete auf den oben erwähnten offenen Brief. In typischer SchneiderAmmann-Manier steht viel Text mit wenig Inhalt. Wir bleiben dran.