Konsequent, aber mit Folgen

Wer grundsätzlich keinen Militärdienst mehr leisten will und deswegen einem Aufgebot nicht folgt, muss mit einem Strafverfahren wegen Militärdienstverweigerung rechnen.

Bevor du verweigerst, solltest du unbedingt mit unserer Beratungsstelle Kontakt aufnehmen!

Bis zur Einführung des Zivildienstes 1996 war die Verweigerung neben dem «Blauen Weg» die einzige Möglichkeit, keinen Militärdienst leisten zu müssen. Heute verweigern nur noch wenige. Eine Verweigerung ist vor allem dann angebracht, wenn du die drei Monate dauernde Frist für ein Zivildienstgesuch verpasst hast, denn die Verweigerung hat eine aufschiebende Wirkung.

Möglichkeiten nach der Verweigerung

Lass ein ärztliches oder psychiatrisches Gutachten erstellen, welches deine Diensttauglichkeit verneint und reiche dieses wie im Artikel «Der Blaue Weg» beschrieben ein. Wirst du als untauglich eingestuft, wird das Strafverfahren wegen Verweigerung eingestellt und du wirst ausgemustert. In der Regel wird dir noch eine Geldbusse wegen Dienstversäumnis (meist zwischen 200 und 500 Franken) auferlegt.

Oder du kannst ein Zivildienstgesuch einreichen. Wird dieses bewilligt, musst du allenfalls eine Busse wegen Missachtung eines Aufgebots entrichten. Falls das Gesuch abgelehnt wird, kannst du auch noch die Variante Untauglichkeit versuchen.

Wenn du ausdrücklich daran festhälst, dass du keinesfalls mehr Militärdienst leisten wirst (oder die oben beschriebenen Gesuche abgelehnt wurden), drohen dir mehrere Monate unbedingte Gefängnisstrafe. Das Verweigern der RS hat üblicherweise zwischen sechs und elf Monaten Gefängnis zur Folge. Bei einer Verweigerung nach der RS gibt es, abhängig von der noch zu leistenden Dienstzeit, Strafen von ein bis acht Monaten.

Das Strafverfahren

Ein bis sechs Monate nach dem verpassten Einrückungstermin erhältst du eine Vorladung des Untersuchungsrichters (UR). Dieser stellt zuhanden des Militärgerichts die Akten zusammen. In der Regel wird dir der Untersuchungsrichter nochmals die Gelegenheit geben, ein Zivildienstgesuch oder eine ärztliche Beurteilung deiner Dienstuntauglichkeit einzureichen, wenn du deine Bereitschaft dazu signalisierst und dies noch nicht getan hast.

Die Konsequenzen

Falls du keine Gesuche stellst oder diese abgelehnt werden, wird das Militärgericht einige Wochen oder Monate später über deinen Fall entscheiden. Bist du mit dem Urteil nicht einverstanden, kannst du den Entscheid vor das Militärappellationsgericht und danach vor das Militärkassationsgericht weiterziehen. Gefängnisstrafen bis zu zwölf Monaten können in Halbgefangenschaft vollzogen werden, das heisst: tagsüber am bisherigen Arbeitsplatz arbeiten, nachts und am -Wochenende ins Gefängnis. Strafen über drei Monate können bei guter Führung um ein Drittel gekürzt werden. Bei Strafen unter drei Monaten besteht die Möglichkeit, -diese als gemeinnützige Arbeit abzuleisten.

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