Kriegsmaterialgesetz: Das Referendum kommt

Am 1. April hat die Sicherheitskommission des Ständerates (SiK-S) einem Vorschlag zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) zugestimmt. Dieser geht deutlich über die Lockerung hinaus, die der Bundesrat in der Armeebotschaft2025 vorgeschlagen hat.

Zur Erinnerung: Das KMG verbietet unter anderem die Lieferung von Waffen an Länder, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind.  2018 führte e die Mobilisierung rund um die Korrektur-Initiative zahlreiche Parteien, Verbände und Mitglieder aus der Zivilgesellschaft zusammen. Der Druck aus der Bevölkerung führte zu einem überzeugenden Gegenvorschlag, der den Rückzug der Initiative ermöglichte. Dank diesem Engagement gilt seit dem 1. Mai 2022 per Gesetz, dass kein Kriegsmaterial an Länder geliefert werden darf, in denen Bürgerkrieg herrscht oder  die Menschenrechte schwerwiegend verletzen.

Diesen Februar kündigte der Bundesrat jedoch an, eine Ausnahmekompetenz einzuführen, die es ihm erlauben würde, die Bewilligungskriterien zu umgehen, wenn aussergewöhnliche Umstände dies rechtfertigen und die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes dies erfordert.

Dieser Reformvorschlag war bereits inakzeptabel, zumal er auf schwammigen Begriffen beruht, die frei interpretiert werden können, wie  „aussergewöhnliche Umstände“ oder die „Wahrung der Interessen des Landes“. Durch die Änderung des Kerns eines Gesetzes, das erst vor wenigen Jahren verabschiedet wurde, könnte der Bundesrat somit mit freien Händen agieren und Volk und dem Parlament die Entscheidungskompetenz entziehen – das Hauptanliegen der zurückgezogenen Korrektur-Initiative.

Nun möchte die SiK-S noch weiter gehen und schlägt vor, die Bewilligungspraxis für Geschäfte mit Ländern zu lockern, die in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgeführt sind. Zu dieser Liste gehören Trumps USA, Mileis Argentinien oder Orbáns Ungarn, das gerade seinen Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof bekannt gegeben hat, nachdem es Netanjahu trotz des gegen ihn gerichteten internationalen Haftbefehls stolz auf seinem Boden willkommen geheissen hat. Der Bundesrat will also den Verkauf von Kriegsmaterial an einen Staat erleichtern, der das Völkerrecht herausfordert, die Menschenrechtsverletzungen begeht und den Aufstieg des Faschismus in Europa und der Welt aktiv unterstützt.

Diese Pläne zeugen von einem beunruhigenden Rückschritt, der eine zweifelhafte Auslegung der Demokratie offenbart, da die heute vorgeschlagenen Ausnahmen damals von beiden Parlamentskammern abgelehnt worden waren. Hätten sie dies nicht getan, wäre die Initiative nicht zurückgezogen worden. Unter dem Deckmantel der Unterstützung der Schweizer Industrie ist diese Entscheidung das Ergebnis des Drucks einer Rüstungslobby, die sich nicht um Gesetze oder Moral schert und nur davon träumt, sich die Taschen zu füllen, indem sie von der globalen Aufrüstung profitiert. Lassen wir nicht zu, dass die Gier dieser Todessäer unsere Politik diktiert!

Mit diesen Vorschlägen umgeht der Bundesrat die demokratischen Prozesse, als ob die Einhaltung der Menschenrechte nur eine Frage des Kontextes wäre. Im Gegenteil, wir sind überzeugt, dass das Völkerrecht – das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen um eine auf Zusammenarbeit und Frieden basierende Weltordnung – ein Kompass für die Menschheit bleiben muss. In einer Zeit des globalen Aufstiegs von Faschismus und Kriegspropaganda muss die Schweiz die Grundsätze des Völkerrechts aktiv verteidigen, anstatt den wachsenden Appetit von Waffenhändlern zu nähren.

Sollten diese Pläne zustande kommen, werden wir sie mit aller Kraft bekämpfen, indem wir dem Volk durch ein Referendum wieder die Stimme geben!

Anm. vom 23.6.2025: Inzwischen hat der Ständerat entschieden und die GSoA mit einem Unterschriftenpledge reagiert: korrektur-referendum.ch