Leserbriefe

Kriegsmaterialexporte nach den USA sind widerrechtlich

Der Südafrika Bericht von Rainer Schweizer wirft Divisionär Peter Regli unter anderem vor, dass Krieg führende Südafrika mit Patronen unterstützt zu haben, und damit die Neutralität verletzt zu haben. Dieser Vorwurf an den Geheimdienstchef Regli ist erstaunlich, lieferte doch die Schweiz seit Jahrzehnten Kriegsmaterial an Staaten die Krieg führen. Zu erwähnen sind da insbesondere die Waffenexporte nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Trotz Vietnamkrieg, Stellvertreterkriegen während dem Kalten Krieg, Bombardierung von Tripolis und Bengasi, Panama City, dem Krieg gegen den Irak und gegen Jugoslawien verkaufte die Schweiz laufend Kriegsmaterial nach den USA. Im letzten Jahr, wie der Aussenhandelsstatistik zu entnehmen ist, unter anderem Kriegswaffen, Revolver und Pistolen, Patronen für Kriegswaffen, Bomben, Granaten, Minen und Raketen und dergleichen für militärische Zwecke. (siehe Seite 694 und 696 der Aussenhandelsstatistik)

Vom Januar bis September des letzten Jahres wurde an die USA für 23’819’155 Franken Kriegsmaterial exportiert, trotzdem die USA den Irak laufend bombardiert und einen Grossangriff auf dieses Land vorbereitet.

Total wurden vom Januar bis September 2002 von der neutralen Schweiz für Fr. 182’477’880 Kriegsmaterial exportiert, unter anderem an die USA, an Grossbritannien und in das Pulverfass des Nahen Ostens. Diese Exporte mit dem Segen des Bundesrates verletzen das Kriegsmaterialgesetz, sie sind widerrechtlich und sind nicht vereinbart mit der Neutralität. An Kriegführende Staaten, in Spannungsgebiete und an Regime,die die Menschenrechte mit den Füssen treten dürften nach Gesetz keine Rüstungsgüter verkauft werden.

Heinrich Frei, Zürich


Buckeln für Sämi?

Die letzten zwei Wochen verbrachte ich wieder mal in einem WK, dies nach 4 Monaten reisen in Südamerika. Sicherlich ein Kulturschock, auf jeden Fall möchte ich meine noch 160 verbleibenden Tage im Zivildienst abbauen. Als Stinger Sdt hat man mittlerweile so einiges zu tragen. Hier eine Übersicht…

Im Winter:

Kleidung (T-Shirt, Pullover, Taz, Kälteschutzjacke) ca 3 kg
Splitterschutzweste ca 5 kg
Grundtrageinheit ca 3 kg
Stinger Waffe 16 kg
Nachtsichtgerat (auf Stinger montiert) 2.3 kg
Helm 1.5 kg
IFF-Abfragegeraet (am GT gehaengt) 2 kg
Ersatzbatterien 0.5 kg
TOTAL 34 kg

Die SUVA beschränkt das maximal zu tragende zumutbare Gesamtgewicht für einen Arbeiter auf 25kg…. Wie kann es möglich sein, dass man es zulaesst, dass es irgendwelchen Sdt zugemutet wird, bei welchen es teilweise sicherlich der Körperbau nie und nimmer erlauben würde, tage- und nächtelang mit diesem Gewicht von 34kg im Dreck herum zu exerzieren (ständiges aufstehen und absitzen).

Für mich sieht das fast schon nach einem möglichen Rechtsfall aus…

Marc Bühler, Zürich

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