Der Bundesrat hat heute in vorauseilendem Gehorsam beschlossen, einen allfälligen Verkauf von mit Waffen versehenen PC-21 an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu bewilligen. Laut Auskunft des Seco unterliegt diese Ausfuhr den Kriterien für Kriegsmaterial und untersteht nicht dem Güterkontrollgesetz, da die VAE explizit nach bewaffneten Flugzeugen verlangt haben.
Der Beschluss des Bundesrates steht in deutlichem Widerspruch zur neuen Kriegsmaterial-Verordnung, welche seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft ist. Diese sieht in Art. 5 vor, Exporte nicht mehr zu bewilligen, falls im Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben die VAE wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen aber wiederholt verurteilt.
Die VAE gelten ausserdem weltweit als Waffendrehscheibe und haben in der Vergangenheit bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial nachweislich gegen die so genannte Endverbrauchererklärung verstossen. So haben die VAE im Jahr 2006 aus der Schweiz gelieferte Panzerhaubitzen illegalerweise an Marokko weitergeliefert, obwohl die VAE sich in einer «Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung» verpflichtete hatte, diese Panzerhaubitzen nur für den Eigengebrauch zu kaufen. Darauf sprach der Bundesrat zwar Sanktionen gegen die VAE aus, hob diese jedoch nach nicht einmal einem Jahr wieder auf.
Mit dieser Bewilligung wird einmal mehr deutlich, dass nur die Initiative „für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“ solche Exporte verhindern kann. Die neue Verordnung stellt lediglich eine Scheinverschärfung dar, mit dem Ziel der Initiative Wind aus den Segeln zu nehmen. Die GSoA verurteilt diese Politik aufs Schärfste.