Neues zur Korrektur-Initiative

Der Druck der Bevölkerung wirkt: Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative) zwar ab, stellt aber einen indirekten Gegenvorschlag sowie ein Vernehmlassungsverfahren in Aussicht.

Wir erinnern uns: Mitte Mai 2018 hatte der Bundesrat angekündigt, die Kriterien bezüglich Kriegsmaterialexporten zu lockern. Daraufhin kündete eine breite Allianz von BDP bis zu den Grünen und natürlich der GSoA eine Volksinitiative an, falls der Bundesrat die Lockerung nicht zurücknimmt. Der Bundesrat hörte nicht (oder zu spät) auf die Bevölkerung und so wurde im Dezember 2018 die Volksinitiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsl.nder (Korrektur-Initiative) lanciert. Die Initiative verlangt eine Rückkehr zum Status quo von 2014. So wird mit der Korrektur-Initiative nicht nur ein Verbot von Waffenexporten in Bürgerkriegsl.nder gefordert. Vielmehr soll auch der Entscheid des Bundesrats von 2014 rückg.ngig gemacht werden, wonach Waffenexporte in Länder mit systematischer und schwerwiegender Verletzung der Menschenrechte erlaubt wurden. Innert nur drei Monaten kamen über 130’000 Unterschriften zusammen und so konnte die Korrektur-Initiative schon im Sommer 2019 bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.

Zwei Varianten

Nun hat der Bundesrat auf die Initiative reagiert. Wenig überraschend ist, dass der Bundesrat die Korrektur-Initiative ablehnt. Allerdings hat er angekündigt, dass es einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative geben wird, welcher bis Ende März 2020 vorliegen soll. Geplant ist, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu schicken: Die erste Variante sieht vor, die Bewilligungskriterien für Waffenexporte neu in einem Bundesgesetz zu regeln anstelle einer Verordnung. Damit würde eines der Ziele der Korrektur-Initiative erfüllt werden. Allerdings würde in dieser Variante, die im Jahr 2014 eingeführte Ausnahme weiterhin bestehen, was klar den Zielen der Korrektur-Initiative widerspricht. Auch will der Bundesrat in der ersten Variante eine Ausnahmeregelung, welche es ihm ermöglichen würde, selbstständig eine befristete Anpassung an den Bewilligungskriterien vorzunehmen. Dies sei notwendig, um schnell auf veränderte Umstände zu reagieren. Sofern diese Regel dazu dient, notfalls Waffenexporte in ein bestimmtes Land zu unterbinden, ist dagegen nichts auszusetzen. Die zweite Variante sieht schon viel besser aus. Aus dem was der Bundesrat bis jetzt dazu gesagt hat, lässt sich schliessen, dass diese eine vollständige Umsetzung der Korrektur-Initiative darstellt. Die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte würden danach in einem Bundesgesetz geregelt, so dass bei künftigen Änderungen ein Referendum möglich ist. Auch soll die Ausnahmeregel, die im Jahr 2014 eingeführt wurde, gestrichen werden. Wie genau die beiden Varianten des Gegenvorschlags aussehen, lässt sich erst sagen, wenn der definitive Entwurf vorliegt. Wir warten gespannt auf Ende März.