Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA erachtet die vorliegende Revision des Güterkontrollgesetzes als ungenügend und inkosequent. Neu soll zwar der Bundesrat die theoretische Möglichkeit erhalten, Ausfuhren von «besonderen militärischen Gütern» (unter anderem Pilatus-Militärflugzeuge) zu verbieten, auch wenn kein internationales Rüstungsembargo vorliegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Ausfuhren von «besonderen militärischen Gütern» dann zu unterbinden, wenn «wesentliche Interessen des Landes» gewahrt werden müssen. Aus Sicht der GSoA ist dieses Kriterium schwammig und ungenügend: Offensichtlich kümmert den Bundesrat die Menschenrechtslage im Empfängerland erst dann, wenn das Image der Schweiz auf dem Spiel steht.
In den letzten Jahren hat der Bundesrat bei strittigen Ausfuhren von Kriegsmaterial regelmässig zugunsten der Waffenkonzerne entschieden. Die GSoA befürchtet deshalb, dass er auch bei umstrittenen Ausfuhren von «besonderen militärischen Gütern» jeweils im Interesse der Rüstungsexportfirmen entscheiden wird. Deshalb ist es aus Sicht der GSoA zwingend, dass die Ausfuhr von Pilatus-Militärflugzeugen beispielsweise bei systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Bestimmungsland generell verboten wird (analog der Kriegsmaterialgesetzgebung).
Für die GSoA kommt die vorgeschlagene Revision des Güterkontrollgesetzes einer «Scheinverschärfung» gleich.