Das Eidgenössisches Departement des Äussern (EDA) verbietet Pilatus die Weiterführung der Dienstleistungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und zeigt den Flugzeugbauer bei der Bundesanwaltschaft an. Pilatus reagiert empört und zieht den Entscheid vors Bundesverwaltungsgericht.
Es war eine hoch erfreuliche Meldung, die uns Ende Juni erreichte: Pilatus muss die Supportleistungen an den 55 PC-21-Trainingsflugzeugen, die für die saudische Armee erbracht wurden, innerhalb von 90 Tagen einstellen. Dasselbe gilt auch für die Geschäfte mit den VAE. Beide Länder sind massgeblich am Krieg im Jemen beteiligt und tragen eine grosse Verantwortung für die humanitäre Katastrophe, die sich dort abspielt. Nicht vom Verbot betroffen sind unverständlicherweise die Supportleistungen in Jordanien, obwohl sich auch dieses Land im kriegführenden Bündnis engagiert. Oskar Schwenk, Präsident von Pilatus, kann den Entscheid erwartungsgemäss nicht verstehen. Doch während die GSoA eine Erweiterung der Verbote fordert, kritisiert er den Entscheid des EDA grundlegend und zieht ihn vors Bundesverwaltungsgericht. Zudem droht er, den Geschäftsbereich der militärischen Trainingsflugzeuge mit 1000 MitarbeiterInnen ins Ausland zu verlagern und vergisst dabei, dass die Flugzeuge in keinem anderen Land als sogenannte «besondere militärische Güter» durchgehen würden, sondern als Kriegsmaterial, geknüpft natürlich an strengere Exportbedingungen.
Verstoss gegen das Söldnergesetz
Neben dem ausgesprochenen Verbot hat das EDA die Pilatus-Werke bei der Bundesanwaltschaft angezeigt. Es bestehe der Verdacht, dass die im Söldnergesetz vorgesehene Meldepflicht verletzt wurde. Schwenk nannte diese Bestimmung in der NZZ auch schon einen «Gummiparagraphen». Und wie immer, wenn die Rüstungsindustrie jammert, ist auch das Parlament schnell auf Kurs: Dieses Mal will die zuständige Untergruppe der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats der Sache nachgehen. CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann zieht gar eine Änderung des Söldnergesetzes in Erwägung. So wie dieses jetzt ausgelegt würde, habe man es bei der Beratung nicht gewollt, sagte sie zu Radio SRF. Es ist also vieles offen, wie es im Fall Pilatus weitergehen wird. Ausser der Linken – für einmal unterstützt durch das EDA – scheinen sich hier zu Lande einmal mehr alle nur um das Einhalten von Geschäftsverträgen und den Profit zu kümmern, während in den Vordergrund dazu jeweils die Arbeitsplätze gestellt werden. Die Rolle von Pilatus, welche die Firma durch ihre Trainingsflugzeuge und Simulatoren im Jemenkrieg spielt, scheint für Wirtschaft und Politik absolut zweitrangig – von Verantwortung erst recht zu schweigen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesanwaltschaft einen Verstoss gegen die Meldepflicht feststellt, bevor das Söldnergesetz allenfalls verwässert wird.