Im Dienst der Gesellschaft

Seit 1996 kennt die Schweiz den Zivildienst als Alternative zum Militärdienst. Um vom Militär zum Zivildienst wechseln zu können, muss man ein Gesuch stellen. Lass dich davon aber nicht abschrecken, es lohnt sich allemal!

Update: Die aktuellsten Informationen zum Wechsel in den Zivildienst sind dort, der folgende Artikel ist über zehn Jahre alt.

Gegenwärtig werden über 90 Prozent der Zivildienstgesuche positiv entschieden. Voraussetzung für den Erfolg ist eine gute Vorbereitung des schriftlichen Gesuchs und der persönlichen Anhörung. Ein vorgängiges Gespräch bei einer Zivildienstberatungsstelle ist empfehlenswert (siehe Beratungsstellen).

Was ist der Zivildienst?

Zivildiensteinsätze werden in gemeinnützigen Organisationen und Institutionen in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft sowie auch in der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe geleistet. Zivildienstleistende suchen ihren Einsatzbetrieb selber aus, auch der Zeitpunkt des Einsatzes kann gewählt werden.

Der Zivildienst ist unabhängig vom Militär und daher dem Departement für Volkswirtschaft und nicht dem VBS angegliedert. Für die Einsätze erhältst du denselben Lohnersatz gemäss Erwerbsersatzordnung wie im Militärdienst. Es ist auch keine Militärpflichtersatzabgabe zu zahlen. Der Zivildienst ist nicht zu verwechseln mit dem Zivilschutz, welchem Militärdienstuntaugliche zugeteilt werden. Der einzige «Nachteil» des Zivildienstes ist seine Dauer: Die noch zu leistenden Militärdiensttage werden mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Warst du noch nie im Militär, sind das insgesamt 390 Tage, welche du bis zu deinem 34. Altersjahr leisten musst, verteilt auf mehrere Einsätze. Dafür kannst du etwas Sinnvolles tun. Der Zivildienst bietet Gelegenheit, Berufserfahrung zu sammeln.

Das Zivildienstgesuch

Um zum Zivildienst zugelassen zu werden, musst du ein Gesuch stellen. Das Gesuch muss aufzeigen, weshalb du aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kannst. Es gibt keine Mustergesuche, die du abschreiben könntest, gefragt ist vielmehr eine persönliche Begründung deines Gewissensentscheides.

Der Umfang deiner Begründung sollte mindestens eine A4-Seite lang sein, wenn du knapp und überzeugend argumentieren kannst. Ansonsten solltest du die Mühe nicht scheuen, mehrere A4-Seiten einzureichen. Wichtiger als die genaue Länge ist aber, dass der Text persönlich wirkt und inhaltliches Gewicht hat. Wenn du das Gesuch mehr als drei Monate vor deiner nächsten Militärdienstleistung einreichst, wirkt es aufschiebend. Einige Wochen nach der Einreichung des Gesuchs wirst du von einer zivilen Kommission angehört. Wichtig ist, dass du der Zulassungskommission glaubhaft darlegen kannst, dass du den Militärdienst nicht mit deinem Gewissen, deinen persönlichen Wertvorstellungen, deinen ethischen, moralischen und philosophischen Überzeugungen vereinbaren kannst. Du solltest auch an konkreten Beispielen aufzeigen, dass sich diese Wertvorstellungen auf dein Leben auswirken, etwa durch die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein oder politische Aktivitäten – aber auch einfach durch respektvolles Verhalten im Alltag.

Zivildienstgesuch aus der RS oder UOS

Eine spezielle Regelung gilt, wenn Rekruten oder Aspiranten ein Zivildienstgesuch aus der RS einreichen. Das Gesuch wird innert ein bis zwei Wochen geprüft und entschieden. Bei Gutheissung erfolgt die sofortige Entlassung aus dem Militärdienst. Wenn du dies vorhast, solltest du trotzdem nichts überstürzen, sondern dich gut informieren und dein Gesuch nach Möglichkeit von einer Beratungsstelle kommentieren lassen, bevor du es abschickst. Die einzelnen Schritte für das Gesuch werden von den Beratungsstellen (siehe Beratungsstellen) ausführlich dokumentiert. Dort ist auch ein Faltblatt erhältlich, welches alle wichtigen Informationen enthält.

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