VBS revidiert rechtliche Grundlagen – Entscheid wirft Fragen auf

Heute hat der Bundesrat kommuniziert, eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Änderung auf Gesetzesstufe aufzugleisen, die den heute illegal grossen  Sollbestand der Armee von 147’000 rechtlich legitimieren soll. Die GSoA kritisiert diesen Entscheid scharf.

Die heutige Rechtsgrundlage zum Effektivbestand sagt eindeutig: Die Armee ist widerrechtlich zu gross. Dies deckte das Onlinemagazin “Republik” im Dezember letzten Jahres erstmals auf. Das VBS schwieg lange dazu. Die GSoA zeigte derweil in einem Blogbeitrag detailliert auf, wie intransparent und unzuverlässig beim VBS die Zahlen berechnet wurden.

Weil das Einhalten dieser rechtlichen Grundlage für den Bundesrat gerade nicht “opportun” scheint, beauftragt der Bundesrat das VBS nun, eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Gesetzesänderung einzuleiten. Damit soll die rechtliche Grundlage den Wünschen der Armee angepasst werden. Der Bundesrat begründet diesen Entscheid damit, dass die “aktuelle geopolitische Lage” diesen Schritt erfordere. Trotzdem liess Viola Amherd vor wenigen Wochen noch verlauten, den Effektivbestand – wie es das Gesetz verlangt – in absehbarer Zeit um 18’400 Armeeangehörige zu kürzen und damit wieder zurück in die Legalität zu bringen. 

Jonas Heeb, GSoA-Sekretär, konstatiert: “Das VBS braucht fast ein Jahr, um sich Massnahmen zu überlegen, um diese wenig später nach Lust und Laune wieder zu kippen, das kann nicht sein!”

“Wo führt das hin, wenn der Bundesrat beginnt, Gesetzesgrundlagen nach eigenem Gutdünken anzupassen, nur weil ihm dessen Einhaltung zu mühsam ist?”, stellt sich  GSoA-Sekretär Joris Fricker die Frage. Dieser Entscheid reiht sich  in eine Liste von Entscheidungen ein, welche nach Ausbruch des Ukraine-Krieges gefällt wurden und einzig die Aufrüstung der Schweizer Armee bezwecken. “Dass die “geopolitische Lage” stets als Argument für die blinde Aufrüstungspolitik herhalten muss, ist unsauber. Das eigenmächtige und intransparente Vorgehen des Bundesrates ist zudem demokratiepolitisch höchst fragwürdig”, fügt Fricker an. 

Die GSoA wird sich an der Vernehmlassung beteiligen und allenfalls weitere Schritte in Betracht ziehen, sollte eine solch willkürliche rechtliche Anpassung durchkommen. 

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