Verantwortungen…

Armeewaffen und ihre Aufbewahrung

Am 30. April 2006 erschoss Gerold Stadler seine Ehefrau Corinne Rey-Bellet, deren Bruder Alain und verletzte die Mutter Verena schwer. Als Tatwaffe verwendete er seine Dienstpistole, die er als Hauptmann der Schweizer Armee erhalten hatte. Einige Stunden später richtete er sich selbst. Corinne Rey-Bellet war eine bekannte Skirennfahrerin, so erhielt die Tragödie grosse mediale Aufmerksamkeit. Doch leider handelt es sich um keinen Einzelfall.

Die Waffe im Haus

Noch immer muss die Dienstwaffe zuhause aufbewahrt werden. Fast jeder Militärdienstleistende hat ein Sturmgewehr zuhause, inklusive passender Munition, ausreichend für ein Massaker im Stile desjenigen im Zuger Kantonsparlament. Aber nicht nur durchgeführte Morde – und Selbstmorde (siehe GSoA-Zeitung November 2005) – sind das Problem. In schwierigen sozialen Situationen ist schon die Präsenz einer (Armee)waffe im Haushalt eine ständige Drohung. Es gibt keinen rationalen Grund, weshalb die Armeewaffen nicht im Zeughaus aufbewahrt werden. Der Kalte Krieg ist definitiv vorbei, selbst die Armeeplaner reduzieren die Verteidigung auf einen «Aufwuchskern» und rechnen mit jahrelangen Vorwarnzeiten bevor eine militärische Bedrohung für die Schweiz eintreten könnte. Der Grund, weshalb die Soldaten ihre Dienstwaffe zuhause aufbewahren müssen, ist symbolischer Natur. Das Bild des wehrhaften Mannes, der nur mit der Waffe in der Hand ein ganzer Mann sein kann, ist eher tragisch. Es kann nicht angehen, aus symbolischen Gründen einem grossen Teil der Bevölkerung ein Mordwerkzeug zur Verfügung zu stellen.

Politische Verantwortungslosigkeit

Als Reaktion auf die Basler Hooligan-Ausschreitungen forderte Bundesrat Schmid dazu auf, das BWIS-Referendum (siehe Kasten) abzubrechen. Dabei sagte er, das Referendumskomitee trage die Verantwortung für Dinge, die niemand verantworten kann. Da muss sich Herr Schmid zwei Fragen stellen lassen: Wenn er eine Datenbank von Personen, die möglicherweise Hooligans sein könnten, unbedenklich findet, weshalb gibt es dann immer noch kein Waffenregister, in dem alle Schusswaffen in der Schweiz verzeichnet sind? Und möchte der Vorsteher des VBS tatsächlich weiterhin die Verantwortung für die Morde mit Armeewaffen übernehmen, anstatt die Dienstwaffen endlich im Zeughaus einzulagern?

BWIS-Referendum

Das «Bundesgesetz zur Wahrung der Inneren Sicherheit» (BWIS) wird gleich mehrfach revidiert (Vgl. GSoA-Zeitung 124). Die erste Teilrevision wird als «Hooligan-Gesetz» verkauft. Hooliganismus ist zwar unschön, doch verspricht der rein repressive Ansatz des Gesetzes keine Lösung des Problems. Zudem droht die Gefahr, dass die massiven Einschnitte in die Grundrechte auf andere Personengruppen ausgeweitet werden. Einmal zur falschen Zeit am falschen Ort vorbeilaufen und schon landet man in einer Datenbank «gefährlicher» Personen. Neben Fan-Vereinen unterstützen auch Organisationen und Parteien wie augenauf, Juso oder Grüne das Referendum. Referendumsbögen können unter www.referendum-bwis.ch heruntergeladen werden. (db)