Von 100’000 gültigen Unterschriften zum Abstimmungssonntag

Kistenweise Unterschriften haben wir nun der Bundeskanzlei übergeben. Doch was passiert jetzt damit? Wie eine eingereichte Initiative schliesslich zur Abstimmung kommt: Eine kleine Übersicht.

Nun haben wir uns also getrennt von den zahlreichen Unterschriftenbögen. Bis vor kurzem haben wir diese in Zürich gehortet wie einen wertvollen Schatz. Jetzt sind sie in der Bundeskanzlei und werden überprüft. Es ist gut möglich, dass die Kanzlei noch die eine oder andere Gesamtbescheinigung für ungültig erklären wird, weil eine formelle Vorgabe beim Beglaubigen von Seite Gemeinden nicht erfüllt wurde. Falls das bei der Kriegsgeschäfte-Initiative auch der Fall sein wird, ist dies nicht weiter tragisch, wir haben 4902 Unterschriften spatzig. Der nächste Schritt nach der Einreichung ist, dass die Initiative für gültig erklärt wird. Danach ist der Bundesrat am Zug: Er hat ein Jahr Zeit, um eine Botschaft zum Initiativanliegen zu verfassen, welche er dem Parlament vorlegt. Falls er einen Gegenvorschlag vorsieht, kann er die Frist um weitere sechs Monate verlängern. Sobald die bundesrätliche Botschaft in die Kammern gelangt ist, haben diese wiederum Zeit, um diese zu beraten. Die Frist liegt bei zweieinhalb Jahren ab Einreichung, kann aber durch einen direkten (alternativer Verfassungstextentwurf) oder indirekten Gegenvorschlag (Gesetzesvorlage) um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden. Sobald aber die Empfehlung der beiden Kammern definitiv ist, beschliesst der Bundesrat, wann über die Initiative abgestimmt wird. Der letztmögliche Termin hierfür ist zehn Monate nach der Schlussabstimmung in den beiden Parlamentskammern.
Welchen Lauf die Initiative nehmen wird, ist noch nicht absehbar. Sie werden aber sicher erst zu Beginn der 20er- Jahre ein grosses, schönes Ja auf den Stimmzettel schreiben können. Bis dahin werden wir Sie aber über jeden Schritt auf dem Laufenden halten – per Website, Facebook, Newsletter und natürlich in der GSoA-Zitig.