Schweizer Waffen tauchen immer wieder in Konfliktgebieten auf. Die Behörden klagen kaum je einen Waffenhändler an. Und wenn trotzdem mal einer verurteilt wird, sind die Strafen tief. Es fehlt eine ernsthafte Abschreckung für die Profiteure dieser dreckigen Geschäfte.
Neuestes Beispiel ist die unverhältnismässig geringe Strafe für Karl Brügger, den Geschäftsführer der Thuner B&T AG (ehemals Brügger & Thomet). Er fälschte Exportzertifikate, um das kasachische Regime mit Scharfschützengewehren, Granatwerfern sowie Tränengasgranaten beliefern zu können. Das Seco hatte ihm im Jahre 2008 auf Grund der Menschenrechtssituation in Kasachstan keine Erlaubnis für diesen Kriegsmaterialexport erteilt. So stellte B&T im darauf folgenden Jahr zuerst ein Gesuch für den Export nach Neuseeland. Dort angekommen, liess Brügger die Waffen direkt weiter nach Kasachstan liefern. Laut dem Strafbefehl der Bundesanwaltschaft ermöglichte Brügger persönlich diese Lieferung, indem er auf dem Exportzertifikat mit seiner eigenen Unterschrift Neuseeland als Endempfänger angab, obwohl er wusste, dass die Waffen weiter nach Kasachstan exportiert werden sollten. So weit, so illegal.
Strafen mit Samthandschuhen
Doch was sind nun die Konsequenzen für Brügger? Ein erster Strafbescheid der Bundesanwaltschaft im Dezember 2014 verlangte lächerliche 3’000 Franken Busse und die Konfiskation des illegalen Gewinns von 30’000 Franken. Gegen diesen ging Brügger gerichtlich vor. Deshalb musste das Bundesstrafgericht in Bellinzona den Fall im September 2015 beurteilen. Es verurteilte den Waffenhändler erneut: Er erhielt eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 1’500 Franken, total 150’000 Franken, sowie eine Verbindungsstrafe von 7’500 Franken, die er in jedem Fall bezahlen muss. Auch die Verfügung zum Einzug des illegalen Gewinns von 30’000 Franken bleibt bestehen. Ob solche im Vergleich zu den möglichen Gewinnen verschwindend geringen Strafen abschreckend wirken, ist zu bezweifeln.