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Die Rechts- und Vertragssicherheit sind wichtige Institutionen. Sie zu verwenden, um fragwürdigste Exporte und Dienstleistungen zu erlauben, ist zynisch. Die Firma Pilatus tut genau das.
«Wir können doch nicht einfach verschwinden», antwortete der Verwaltungsratspräsident des Flugzeugherstellers Pilatus Oscar Schwenk letzten Sommer auf die Frage der Neuen Zürcher Zeitung, ob das Unternehmen die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Saudi-Arabien nicht schon längst hätte einstellen sollen. Für die Trainingsflugzeuge, die Pilatus an die VAE und Saudi-Arabien verkauft hat, laufen noch Wartungsverträge. Dass sich beide Länder seit Jahren aktiv am Jemenkrieg beteiligen scheint Pilatus nicht zu stören. Diese Wartungen hat das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) als eine logistische Unterstützung von Streitkräften im Sinne des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) eingestuft und verboten, weil sie nicht mit den aussenpolitischen Zielen der Schweiz zu vereinbaren sind. Pilatus hat sich medienwirksam dagegen gewehrt und mit der Berufung auf notwendige Rechtssicherheit für Exportfirmen viel Sympathien im Parlament abholen können. Eine Anpassung des BPS wird von verschiedenen Seiten gefordert.
Scheinteilung
Die ganze Sache rückt aber auch ins Bewusstsein: Die Kategorie der «besonderen militärischen Güter», die nicht unter Kriegsmaterial fallen, ist eine Farce. Die Trainingsflugzeuge von Pilatus werden als solche «besonderen militärischen Güter» behandelt. Nur so konnten sie überhaupt je in Länder wie Saudi-Arabien oder die VAE exportiert werden, da für diese Kategorie laschere Exportbedingungen gelten als für Kriegsmaterial. Dass das EDA nun zum Schluss kommt, dass diese Exporte dennoch nicht mit den aussenpolitischen Zielen zu vereinbaren sind, bringt die ganze Absurdität der «besonderen militärischen Güter» zu Tage.