Eine Lockerung der Kriegsmaterialverordnung, wie der Bundesrat sie durchstieren wollte, hätte grössere Auswirkungen gehabt, als er zugeben wollte.
Es handle sich eigentlich nur um eine Retusche, meint die Rüstungslobby. Gleichzeitig schreit es aus der Industrie, dass ohne diese Änderung zahlreiche Arbeitsplätze verloren gingen. Und der Bundesrat sieht sogar die gesamte Rüstungsindustrie der Schweiz in Gefahr, wird die Revision der Kriegsmaterialverordnung (KMV) nicht vorgenommen. Die Auswirkungen der geplanten Änderungen scheinen stark zu variieren, je nachdem, welche Zielgruppe gerade von der Notwendigkeit der Lockerung der Exportbestimmungen überzeugt werden muss. Höchste Zeit, genau hinzuschauen.
Waffen in Bürgerkriegsländer
Die erneute Lockerung sieht vor, dass auch für Länder, die in interne Konflikte verwickelt sind, Ausfuhrbewilligungen geprüft werden können. Diese könnten dann zwar immer noch verwehrt werden. Hier genau aber liegt die Crux der Sache, denn die Bewilligungspraxis des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) steht in einem äusserst schrägen Licht zu dem, was in Gesetz und Verordnung festgehalten ist. Da ist auf der einen Seite der Bewilligungsablauf. Das Seco entscheidet praktisch im Alleingang über das Erteilen von Bewilligungen. Je nach finanzieller Bedeutung und Destination des Geschäfts wird auch das Eidgenössische Departement für äussere Angelegenheiten (EDA) befragt. Wenn Seco und EDA sich nicht einigen können, entscheidet der Bundesrat. Dass dieses System nicht funktioniert zeigen die vielen Skandale der letzten Jahre. Dabei tauchte ausgeführtes Kriegsmaterial plötzlich in ganz anderen Ländern auf, als es hin geliefert wurde. Oder die Waffen wurden an Gebiete geliefert, in denen mit einem direkten Einsatz der Waffen gerechnet werden muss. Der neuste Fall: Scharfschützengewehre in den indischen Bundesstaat Mizoram – eine Region, in der diverse Gruppierungen gegeneinander kämpfen. Wie genau diese Bewilligung mit dem Wortlaut der KMV zu vereinbaren ist, der Geschäfte verbietet, wenn «das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist» ist nicht nachvollziehbar. Auf der anderen Seite stehen zwei bewusste Falschinterpretationen, die als Entscheidungsgrundlage für die Ausfuhr verwendet werden. Der Bundesrat hat 2016 entschieden, dass das Ausschlusskriterium des Bürgerkrieges nur dann angewandt werden muss, wenn der Konflikt auf dem Territorium des Empfängerstaates stattfindet. Das heisst konkret, dass Waffen beispielsweise nach Saudi Arabien geliefert werden dürfen, auch wenn das Land im Jemenkrieg involviert ist.
Das wiederum hat der Bundesrat gerechtfertigt mit einer weiteren Fehlannahme, nämlich dass es Waffen gäbe, die nicht in einem internen Konflikt eingesetzt werden könnten. Dass Waffen wie Fliegerabwehrkanonen Teil einer militärischen Strategie sein können, die das aktive Eingreifen in einen Bürgerkrieg erst ermöglicht, wird dabei ignoriert.
Legitimieren und erweitern
Die geplante Revision will nun dieses Vorgehen legitimieren. Was genau ändert sich also, wenn Exporte in Bürgerkriegsländer neu per Gesetz – und nicht mehr länger nur per Interpretation – erlaubt sind? Leider eine ganze Menge. Denn wenn schon jetzt kaum etwas davon eingehalten wird, was in der Verordnung steht, so wird diese erneute Lockerung nicht zu einer Besserung führen. Dass der Bundesrat vorbringt, es kämen etwa Länder wie Pakistan oder Thailand in Frage, ist heuchlerisch, da in beide Länder bereits mit der heutigen Regelung Ausfuhren in Millionenhöhe bewilligt werden. Es wäre naiv zu glauben, dass die Revision der KMV vorgenommen würde, nur um den Status Quo der Praxis auf Papier zu haben. Viel eher muss davon ausgegangen werden, dass in Zukunft Schweizer Kriegsmaterial direkt in Krisenherde wie die Türkei, die Philippinen oder die Ukraine verkauft wird.