Der Bundesrat hat sowohl Deutschland als auch Dänemark im vergangenen Jahr untersagt, Munition respektive Panzer aus Schweizer Produktion an die Ukraine weiterzugeben. Dies löste in der Schweiz wie auch im Ausland Diskussionen aus.
Gemäss nationalem Kriegsmaterialgesetz darf die Schweiz keine Waffen an kriegsführende Staaten liefern. Zudem sind Waffenlieferungen an Konfliktstaaten auch aus Neutralitätsgründen heikel. Ob im Fall vom Ukraine-Konflikt eine Waffenlieferung aus moralischer Sicht trotzdem vertretbar gewesen wäre, ist Ansichtssache und ein Streitpunkt in allen politischen Lagern.
Was im Kontext der Ukraine-Diskussion allerdings sehr störend wirkte, ist der entstandene Eindruck, dass die Schweiz in Bezug auf Waffenlieferungen stets unter Kontrolle habe, wie Waffen aus Schweizer Produktion in anderen Staaten eingesetzt werden. Es wurde suggeriert, dass die Schweiz über eine Form von «Stopp-Knopf» verfüge, wenn es um den Einsatz von Schweizer Rüstungsgütern geht. Im Falle der Ukraine war es zwar tatsächlich so, dass die Schweiz über die Weitergabe dieser Waffen entscheiden konnte. Fakt ist aber auch, dass Schweizer Waffen immer wieder in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden. So wird gerne verschwiegen, dass zwischen den Jahren 2000 und 2021 Kriegsmaterial im Wert von über drei Millionen Franken an Russland geliefert wurde. Welche Rolle diese Waffen im Ukraine-Konflikt spielen, ist im Detail kaum nachvollziehbar. Weitere tragische Beispiele der langen Schweizer Skandalliste sind die tödlichen Bombenangriffe in Afghanistan mit Pilatus PC-12 Flugzeugen oder der Einsatz von Schweizer Sturmgewehren im Jemen-Krieg. Wenn man bedenkt, wozu Waffen überhaupt hergestellt werden, wird klar, dass jede Waffe, die aus der Schweiz exportiert wird, in bewaffneten Konflikten landen kann. Und zwar auch jene Waffenlieferungen, die aus heutiger Sicht mit dem Argument gerechtfertigt werden, dass im Empfängerland kein Krieg herrsche.
Menschenrechtsverletzungen interessieren kaum
Immer wieder verstörend ist zudem die Tatsache, dass auch die Menschenrechtslage in den Empfängerländern kaum ein Kriterium ist, welches die Schweiz ernsthaft davon abhält, Waffen zu exportieren. Dank der Korrekturinitiative sind nun zwar Waffenlieferungen in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, gesetzlich verboten. Wie Länder mit Menschenrechtsverletzungen jedoch in die Kategorien «systematisch» und «schwerwiegend» eingeordnet werden, ist mehr als fragwürdig. Anders lässt es sich nicht erklären, dass in den letzten Jahren Rüstungsgüter an Länder wie Pakistan, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, oder Bahrein geliefert wurden.
Wegschauen
Das eigentliche Problem an der Exporthandhabung ist jedoch, dass Transparenz gar nicht im eigentlichen Interesse der Schweizer-Rüstungsindustrie ist. Die Schweizer Rüstungsindustrie hat ausschliesslich kommerzielle Interessen. Sie ist und bleibt ein dreckiges und blutiges Geschäft.