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Gegen Blankochecks für bewaffnete Auslandeinsätze

Für eine solidarische Friedenspolitik

Ende Januar hat des Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Teilrevision des Militärgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die unterzeichnenden Organisationen weisen diese Gesetzesrevision zurück und fordern eine stärkere Beteiligung der Schweiz an zivilen internationalen Aktivitäten zur Friedensförderung.

Wir weisen die vorliegende Teilrevision des Militärgesetzes aus folgenden Gründen zurück:

  • Die Vorlage, mit der das VBS Schweizer Truppen im Ausland bewaffnen will, mag zwar den Legitimationsbedürfnissen der Armee Rechnung tragen, ist aber in kein friedens- und sicherheitspolitisches Gesamtbild eingebettet. Bevor eine breite Diskussion über den angekündigten Sicherheitsbericht erfolgt ist, sollen schon vorgängig – isoliert und konzeptlos – im militärischen Bereich konkrete Massnahmen beschlossen werden.
  • Die Vorlage ist ein Blankocheck für militärische Konfliktbeteiligung: Im Gegensatz zur Blauhelmvorlage von 1994 wird auf die Anbindung an ein Mandat der UNO oder OSZE verzichtet; für die Art der Bewaffnung sind keine Schranken aufgeführt – sie kann weit über den Selbstschutz hinausgehen; die Zustimmung der Konfliktparteien als Voraussetzung für friedenserhaltende Einsätze wird fallengelassen.
  • Die Vorlage bewegt sich weg von den völkerrechtlichen Grundsätzen und dem Prinzip der kollektiven Sicherheit im Rahmen der UNO oder der OSZE; sie schwimmt im Kielwasser einer Nato-Politik, die unter dem Stichwort «Krisenintervention» vermehrt auf Militäreinsätze ausserhalb ihres Vertragsgebiets abzielt.

Wir setzen uns ein für eine stärkere Beteiligung der Schweiz an internationalen Aktivitäten zur Friedensförderung:

  • Die prima ratio, die zivile und politische Konfliktbearbeitung, muss in den Vordergrund gestellt werden: Ursachenbekämpfung, Früherkennung, Prävention, Vermittlung und Konfliktbearbeitung müssen gestärkt und mit genügend finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
  • Wir schlagen die Ausarbeitung eines eigenständigen Gesetzes vor, das den zivilen Aktivitäten in der Konfliktbearbeitung einen zentralen Stellenwert gibt. Die grossen Spielräume für zivile und politische Mittel zur Konfliktbearbeitung müssen ausgenützt werden, bevor bewaffnete friedenserhaltende Massnahmen ergriffen werden.
  • Ein bewaffneter Beitrag der Schweiz ist nur unter klaren rechtlichen und politischen Bedingungen denkbar: Anbindung an ein Mandat der UNO oder der OSZE sowie Einbettung in einen langfristigen politischen Friedensplan. Diese Bedingungen werden mit dem vorliegenden Entwurf zu einer Teilrevision des Militärgesetzes bei weitem nicht erfüllt.
  • Zivile Organisationen in der Schweiz und in Einsatzländern müssen eine Mitsprache- und Kontrollmöglichkeit über die Ausbildung und Ausgestaltung der Einsätze erhalten.

Diese Plattform wird unterstützt von (Stand 22. März 1999):
Grüne Fraktion des Nationalrates, Friedenspolitische Initiativen, Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot ARW, Schweizerischer Friedensrat, Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA, Frauen für den Frieden, GBI-Jugend Schweiz, Grünes Bündnis Bern, Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst Zürich, Friedensforum Zürich, Gesellschaft für bedrohte Völker GfbV, Religiös-Sozialistische Vereinigung der Deutschschweiz, Junge Alternative JA!, JungsozialistInnen Schweiz, cfd (Christlicher Friedensdienst), SGA Zug, Partei der Arbeit Schweiz,
(Mitglieder der nachstehenden Organisationen haben sich an der Erarbeitung der Plattform beteiligt; ihre Entscheidgremien befinden demnächst über die Unterstützung): Grüne Schweiz, Sozialdemokratische Partei der Schweiz SPS, FreundInnen der Neuen Wege Asylkoordination Schweiz, Bewegung für eine offene, demokratische und solidarische Schweiz (BODS), service civile international sci.

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