Wie in der letzten Ausgabe der GSoAZeitung angekündigt, hat der Bundesrat am 20. März 2020 zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags zur Korrektur-Initiative in die Vernehmlassung geschickt.
Die beiden vorgeschlagenen Varianten des Gegenvorschlags entsprechen in etwa dem Erwarteten. So sieht Variante 1 vor, dass die Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe verankert werden, inklusive der Ausnahme für Länder,die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzten. Nicht dem Erwarteten entspricht jedoch die vorgesehene Ausnahmeregelung zugunsten des Bundesrats. Variante 1 des Gegenvorschlags sieht nämlich vor, dass der Bundesrat von den Bewilligungskriterien abweichen kann, falls es «ausserordentliche Umstände» erfordern. Solche würden gemäss dem Bundesrat unter anderem dann vorliegen, wenn die schweizerische Rüstungsindustrie akut gefährdet wäre. Dies würde bedeuten, dass der Bundesrat per Notrecht Waffen auch an Länder exportieren könnte, die in einen Bürgerkrieg verwickelt sind oder an Länder, welche die gelieferten Waffen gegen die Zivilbevölkerung einsetzen. All das nur, damit die Rüstungsindustrie mehr Geld verdienen kann.
Bessere Variante
Darauf passt nicht einmal Brechts Zitat: «Das Fressen kommt vor der Moral.» Denn um das Fressen geht es dabei nun wirklich nicht. Die Schweiz wäre auch ohne Rüstungsindustrie genau so reich wie heute und niemand hier müsste Hunger leiden. Vielmehr geht es aber darum, skrupellos den Profit zu maximieren. Das der Bundesrat dies zulassen will, verstört und ist Die beiden vorgeschlagenen Varianten des Gegenvorschlags entsprechen in etwa dem Erwarteten. So sieht Variante 1 vor, dass die Einreichung der Korrektur-Initiative vor einem Jahr. entschieden abzulehnen. Eine immer wiederpropagierte «Gefährdung» der schweizerischen Rüstungsindustrie ist kein Grund, Waffen an Bürgerkriegsl.nder zu liefern! Die neusten Kriegsmaterialexportzahlen zeigen zudem: Die unrühmliche Industrie ist weit weg davon zu verlumpen. Viel besser ist da die Variante 2 des Gegenvorschlags. Damit würden die Bewilligungskriterien ebenfalls auf Gesetzesstufe geregelt werden, was bei zukünftigen Änderungsplänen des Bundesrats ein Referendum ermöglichen würde. In Variante 2 verzichtet der Bundesrat zudem auf die Ausnahme für Länder, die Menschenrechte verletzten und auch auf eine Ausnahmeklausel zugunsten des Bundesrats. Für die GSoA und auch für die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsl.nder ist klar, dass die Korrektur-Initiative nur zugunsten von Variante 2 des Gegenvorschlags zurückgezogen werden könnte. Die Korrektur-Initiative verlangt nicht viel – lassen wir uns das Wenig nicht auch noch nehmen!