12.2.2025 – Der Bundesrat fordert in seiner Botschaft zu Motion 23.3585 das Recht, in Eigenregie alle konkreten Beschränkungen von Kriegsmaterial-Exporten für mehrere Jahre aufheben zu können. Insbesondere wären neu Exporte an Bürgerkriegsländer und Exporte an Länder möglich, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Sollte die Vorlage in der aktuellen Form den parlamentarischen Prozess überstehen, wird die GSoA das Referendum ergreifen.

Mit dieser Vorlage wird das Versprechen gebrochen, welches die Grundlage für den Rückzug der Korrektur-Initiative bildet: Nur weil das bundesrätliche Sonderrecht aus dem Gegenvorschlag gestrichen wurde, sah das Initiativkomitee sein Anliegen als erfüllt an und zog die Korrektur-Initiative zurück. Indem jetzt wenige Jahre später wieder derselbe Vorschlag diskutiert wird, wird eine Abstimmung bewusst umgangen. «Dieses Sonderrecht widerspricht den Kernanliegen der Korrektur-Initiative: Demokratische Kontrolle und klare Regeln für Kriegsmaterialexporte», kommentiert GSoA-Sekretär Joris Fricker.
Unklarer Anwendungsbereich
Unabhängig von der demokratiepolitischen Problematik ist die Vorlage als ungenügend zu bewerten. So kann der Bundesrat bei «ausserordentlichen Umständen» oder für «die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen» von den aktuellen Exportbestimmungen abweichen. Wann das der Fall ist, bestimmt der Bundesrat in Eigenregie. Lukas Bürgi, Sekretär der GSoA, sagt hierzu: «Der Bundesrat hat in der Vergangenheit gezeigt, dass ein paar mahnende Worte der Rüstungsindustrie ausreichen, um Lockerungen durchzusetzen. Es ist deshalb fahrlässig, ihm zusätzlichen Spielraum zu geben.»
Profite über Menschenrechte
Dass vorwiegend wirtschaftliche Argumente für die Vorlage ins Feld geführt werden, empfindet die GSoA als besonders stossend. Diese stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken. Joris Fricker erläutert: «Wenn Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden oder ein hohes Risiko besteht, dass das verkaufte Material gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, dann darf die Schweiz unter keinen Umständen Waffen und Munition verkaufen.» Genau diese Einschränkungen aus Art. 22a des KMG sollen durch die Vorlage ausgehebelt werden können.
Für den Fall einer Lockerung hat Rheinmetall bereits angekündigt, Waffen auch an Saudi-Arabien liefern zu wollen. Das zeigt, für wen diese Vorlage geschmiedet wurde. Der Bundesrat versteckt sich hinter angeblicher Ukraine-Solidarität, dabei geht es ihm ausschliesslich um profitable Geschäfte mit Staaten wie Saudi Arabien – einem Land, welches politische Freiheiten und Menschenrechte mit Füssen tritt.
Keine Lex Saudi!
Falls die Abweichungskompetenz so vom Parlament beschlossen wird, wird die GSoA das Referendum gegen diesen Beschluss ergreifen. Sie steht mit den Partnerorganisationen der «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer», dem Bündnis hinter der Korrektur-Initiative, im Austausch.