Die nationalrätliche Sicherheitskommission hat heute gleich zwei richtungsweisende Entscheide getroffen, welche beide zum Ziel haben, den Zivildienst auszuhöhlen. Zum einen wird gefordert, die sogenannte “Sicherheitsdienstpflicht” schnellstmöglich einzuführen und zum anderen verlangt die Kommission die Prüfung der Wiedereinführung der Gewissensprüfung für den Zivildienst. Die GSoA wird sich vehement gegen diese Vorhaben wehren.
Schnellstmögliche Einführung der Sicherheitsdienstpflicht
Vergangene Woche liess der Bundesrat verlauten, bei der Prüfung der beiden neuen Dienstpflichtmodelle – der Sicherheitsdienstpflicht und der bedarfsorientierten Dienstpflicht – laufende Arbeiten abzuwarten. Trotzdem beantragt die SiK-N die Sicherheitsdienstpflicht, die die Zusammenlegung von Zivilschutz und Zivildienst fordert, schnellstmöglich einzuführen.
“Die SiK-N will damit nichts anderes als die vollständige Abschaffung des Zivildienstes erreichen. Das stellt einen inakzeptablen Angriff auf die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung dar”, sagt Roxane Steiger, politische Sekretärin der GSoA. So leisten Zivildienstleistende unerlässliche Arbeit in der Pflege und Betreuung von Kindern und Betagten oder im Klimaschutz.
Auch wenn die Armee die Alimentierungsprobleme mantraartig wiederholt, werden sie nicht wahrer: Die Armee hat kein Alimentierungsproblem, wie die GSoA schon vor zwei Jahren feinsäuberlich darlegte. Bereits heute ist der Armeebestand höher als gesetzlich vorgesehen und es gibt keine Anzeichen, weshalb sich dies in Zukunft drastisch ändern sollte. Die Abgänge in den Zivildienst sind seit Jahren stabil, die demographische Entwicklung deutet auf eine höhere Anzahl an Dienstpflichtigen hin. Zudem ist die Tauglichkeitsquote so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr.
Wiedereinführung der Gewissensprüfung
Weiter fordert die Mehrheit der SiK-N die Prüfung der Wiedereinführung der Gewissensprüfung. Das Motiv dahinter: Die Hürden für den Zivildienst sollen noch weiter hochgeschraubt werden. Dies verkennt eine zentrale Tatsache: “Die jungen Menschen verlassen die Armee nicht, weil der Zivildienst zu attraktiv ist. Die Leute verlassen die Armee, weil die Armee unattraktiv ist. Fast die Hälfte der Dienstleistenden haben im Dienst Diskriminierungserfahrungen gemacht. Nun soll einmal mehr der Zivildienst für hausgemachte Probleme der Armee hinhalten. Das ist verantwortungslos!”, sagt Roxane Steiger, politische Sekretärin der GSoA.
Erst 2009 wurde die Gewissensprüfung endgültig abgeschafft. Anstatt bei Gewissenskonflikten mit der Armee eine ineffiziente und kostenintensive Prüfung ablegen zu müssen, gilt seither die Tatbeweislösung. Wer nicht in die Armee will, hat seine Diensttage in anderthalbfacher Länge im Zivildienst zu leisten.
Der Vorschlag der SiK-N entbehrt jeglicher Faktengrundlage, die damals zur Abschaffung der Gewissensprüfung geführt haben. Die Erfahrungen zeigen, dass eine Gewissensprüfung nur eine beschränkte Wirkung hat und in einem völligen Missverhältnis zu den tatsächlichen Kosten steht. Abgesehen davon, dass es eine Zumutung ist, das Gewissen anderer “prüfen” zu wollen, sprechen folgende Zahlen eine deutliche Sprache: Die Gewissensprüfung wurde von knapp 90% der Gesuchstellenden bestanden, trotzdem hat dieses Verfahren jährlich 3.6 Millionen Franken gekostet. Gleichzeitig steigen die Zahlen der medizinisch Untauglichen. Der Vorschlag ist auf jeder Ebene unsinnig.
“Würde die Gewissensprüfung wieder eingeführt, bedeutet dies in erster Linie: Höhere Kosten, mehr Bürokratie und eine massiv höhere Untauglichkeitsquote – ohne dabei auch nur eines der Scheinprobleme der Armee zu lösen”, meint Steiger. Die Wiedereinführung der Gewissensprüfung kann nur als Schikane verstanden werden für all jene, die sich aus legitimen Gründen gegen einen Militärdienst entscheiden.