Initiative nicht unterschreiben! Ausführen, Marsch!

Vielfältig sind die Gründe, welche die Menschen davon abhalten können, unsere Volksinitiative zu unterschreiben. Stutzig machte mich die Aussage eines Soldaten, der von seinem Vorgesetzten die Weisung erhalten haben soll, unsere Initiative nicht zu unterschreiben.

«Nein, diese Weisung existiert nicht». Dies die klare Aussage der zuständigen Stelle im VBS. «Wehrmänner sind mündige Bürger in Uniform. Es steht niemandem zu, diesen Bürgern Weisungen zu politischen Sachfragen zu erteilen.» Im Dienstreglement der Schweizer Armee ist geregelt, wie die Ausübung politischer Rechte während der Dienstzeit gehandhabt wird. So ist es Angehörigen der Armee untersagt, politische Versammlungen, Kundgebungen oder Propaganda irgendwelcher Art zu organisieren. Dies gilt selbstverständlich für alle Angehörigen der Armee, also auch für das Kader.

Aufpasser für Kommandanten

Weshalb dann aber aktive Wehrmänner von solchen Weisungen berichten, wollte ich vom VBS wissen. «Man kann natürlich nicht ausschliessen, dass von einzelnen übereifrigen Kommandanten die Grenze teilweise überschritten wird. Wir sind eben eine Milizarmee und da besteht diese Gefahr natürlich schon. Dies sind dann jene Geschichten, die anschliessend im ‚Blick’ erscheinen.» Dies die aus staatspolitischer Sicht zwar nicht gerade ermutigende, aber doch immerhin ehrliche Antwort seitens VBS. Ich blieb unbequem und wollte wissen, wie mit der potentiellen Gefahr solcher Kompetenzüberschreitungen einzelner Vorgesetzter umgegangen werde. Man könne da nichts machen, so das VBS gegenüber der GSoA-Zitig, schliesslich sei es nicht realistisch, neben jeden Vorgesetzten einen Aufpasser zu stellen. Richtig, dies würde dem Vorgesetzten tatsächlich schlecht anstehen. Schliesslich ist er ein Vorbild, welches Disziplin und Engagement vorlebt und dadurch erzieherisch auf seine Unterstellten einwirkt. So will es zumindest der Führungsgrundsatz «Vorbild», nachzulesen im Dienstreglement.

Zurück bleibt ein ungutes Gefühl

Fazit der Erkundigungen, die ich beim VBS einholen konnte: Es darf tatsächlich davon ausgegangen werden, dass das VBS keine offizielle Weisung zu unserer Initiative erlassen hat. Zumal die Initiative und deren politische Bewertung in den Zuständigkeitsbereich des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) fallen. Zurück bleiben ein ungutes Gefühl und die Befürchtung, dass sogenannt «übereifrige Vorgesetzte», solange sie ihren Übereifer im Sinne des VBS ausleben, zumindest nicht aktiv behindert werden. Aber eben, wie vom VBS richtig erkannt: Man kann nicht neben jeden Vorgesetzten einen Aufpasser stellen. Dafür ist die Armee zum Glück zu klein.