St.Galler Polizei behindert Unterschriftensammlung

Die neu formierte GSoA-Regionalgruppe in St.Gallen wehrt sich gegen die Beschneidung staatspolitischer Grundrechte.

Wer in der Stadt St.Gallen Unterschriften sammeln will, braucht dafür eine Bewilligung der Stadtpolizei, notabene auch dann, wenn ohne Stand gesammelt wird. Nichts also mit spontanem Sammeln auf dem Heimweg von der Schule oder nach dem Shopping in der Fussgängerzone. In St.Gallen muss man sich vorher ordentlich um eine Bewilligung bemühen, wenn man keine Busse einfangen will für das «Verbrechen» Unterschriften für ein politisches Anliegen zu sammeln.

6mal pro Monat muss reichen

Doch damit nicht genug. Nachdem die GSoA vom St.Galler Sammelregime Kenntnis genommen hatte, stellte sie folgerichtig ein Gesuch an die Stadtpolizei. Wir beantragten eine Sammelbewilligung für jeden Tag bis Ende Dezember 2007 und dies auf dem ganzen Stadtgebiet. Die Antwort der Stadt St.Gallen: «Gemäss der Bewilligungspraxis der Gewerbepolizei St.Gallen können für Unterschriftensammlungen auf öffentlichem Grund maximal 6 Aktionstage im Monat bewilligt werden.» Wie bitte?! 100’000 Unterschriften zu sammeln ist also noch nicht Hürde genug? Nach dem Willen der Stadtpolizei St.Gallen soll das Eidgenössische Initiativrecht auch nur an einer eingeschränkten Anzahl Tage pro Monat ausgeübt werden dürfen. Ein staatspolitischer Skandal erster Klasse.

Für eine solche Bewilligung muss zudem eine Gebühr von 50 Franken entrichtet werden. Der bewilligte Sammelrayon ist manchmal nur einige Quadratmeter gross.

Rechtliche Schritte folgen

Dass solche Einschränkungen der staatspolitischen Rechte unhaltbar sind ist klar. Auch die St.Galler Stadtpolizei kann sich nicht über verfassungsrechtliche Grundsätze hinwegsetzen und das Sammeln von Initiativen willkürlich einschränken.

Die GSoA wird deshalb, in Absprache mit weiteren betroffenen Kreisen, rechtliche Schritte gegen das St.Galler Polizeireglement einleiten.