(fb) Das Unterschriftensammeln in der Innenstadt von St.Gallen ist bewilligungspflichtig. Ausserdem darf für ein Anliegen an maximal 6 Tagen pro Monat gesammelt werden. Für die Erteilung der Sammelbewilligung erhebt die St.Galler Gewerbepolizei auch noch eine Gebühr von 50 Franken.
iese demokratiefeindliche Beschneidung des Initiativrechtes (siehe auch GSoA-Zitig 128) lässt sich die GSoA nicht bieten. Gegen eine ergangene Sammelbewilligung für die Monate Dezember und Januar (mit den oben genannten Einschränkungen) wurde deswegen Rekurs erhoben. Der von Rechtsanwalt und Nationalrat Paul Rechsteiner (SP, SG) im Namen der GSoA verfasste Rekurs wendet sich sowohl gegen die Erhebung einer Gebühr für die Bewilligungserteilung, als auch gegen die Einschränkung der Sammelmöglichkeiten auf wenige Tage.
«Nicht gemeinverträglich»
Der Rekurs wurde dem St.Galler Stadtrat fristgemäss zugestellt. Die GSoA erwartet nun eine grundlegende Neubeurteilung der St.Galler Bewilligungspflicht. Es ist bedenklich, dass die St.Galler Gewerbepolizei in der Sammlung von Unterschriften vor allem einen Störfaktor sieht, den es aus der Innenstadt möglichst fernzuhalten gilt. Gegen diese Tendenz richtet sich auch eine Petition, die ein St.Galler Bündnis um die Gruppe «Aktiv unzufrieden» im Januar beim Stadtrat einreichte. Über 800 Unterschriften kamen in kurzer Zeit zusammen, um gegen die St.Galler Regulierungswut beim Unterschriftensammeln und Flyerverteilen zu protestieren.
Der GSoA liegt mittlerweile eine Stellungnahme der St.Galler Gewerbepolizei zu ihrem Rekurs vor. Darin wird das Unterschriftensammeln in Kleingruppen unter anderem als «nicht gemeinverträglich» bezeichnet. Um sich von anderen Städten abzuheben, die keine Bewilligungspflicht kennen, verweist die Gewerbepolizei auf die «topographische Kessellage der Innenstadt». Die GSoA wartet noch auf den Entscheid des Stadtrates und fragt sich mittlerweile, ob sich dieser wohl auch mehr der Topographie als der Demokratie verpflichtet fühlt.