Im April 2008 hat der Bundesrat angekündigt, dass Güterkontrollgesetz zu überarbeiten. Demnach sollen Pilatus-Flugzeuge in Zukunft nicht mehr in Kriegsgebiete exportiert werden dürfen. Bürgerliche Politiker aus der Innerschweiz versuchen die geplanten Verschärfungen zu verhindern. Dahinter steckt ein möglicher Grossauftrag aus China.
Heute verbietet das Güterkontrollgesetz (das unter anderem die Ausfuhr von Pilatus-Militärflugzeugen regelt) Exporte in ein Land nur dann, wenn ein internationales Embargo besteht. Die Ausfuhr eines Pilatus-Flugzeuges in den Tschad hätte der Bundesrat also auf Grund der heutigen Gesetzgebung nicht verbieten können. Neu sollen zusätzliche Verweigerungsgründe ins Gesetz aufgenommen werden: das Vorliegen eines bewaffneten internen oder internationalen Konflikts, sowie die Gefahr des Einsatzes gegen die Zivilbevölkerung. Nicht zuletzt die hängige Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» scheint den öffentlichen Druck für eine Gesetzesverschärfung erhöht zu haben. Doch statt die Militärflugzeuge dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen, versucht der Bundesrat mit einer Minimallösung die öffentliche Debatte um die Pilatus-Flugzeuge zu entschärfen. Denn auch mit der angekündigten Gesetzesänderung wären Lieferungen in Länder, welche die Menschenrechte systematisch verletzen, weiterhin möglich.
Lieferungen nach China
Im Umfeld der Pilatus-Flugzeugwerke, welche mit China derzeit über eine Lieferung von Pilatus-Flugzeugen verhandeln, reichte dieser Vorschlag, um mit der Verlagerung der Arbeitsplätze zu drohen. Im Nachrichtenmagazin «10vor10» sagte Pilatus-Chef Oskar Schwenk: «Wenn ich höre, dass man mit einem Land, das auf die eigenen Leute losgeht, keinen Vertrag abschliessen darf, dann ist China bereits ausgeschlossen wegen des Tibet-Falls. Der Verwaltungsrat muss überlegen, ob die Schweiz noch ein zuverlässiger Standort für militärische Trainingsflugzeuge ist, oder nicht.» Und der Nidwaldner FDP Nationalrat Edi Engelberger doppelte in der Neuen Luzerner Zeitung nach: «Der Entscheid des Bundesrats ist nicht akzeptabel».
Falls die Existenz von Pilatus tatsächlich davon abhängt, ob Pilatus Militärflugzeuge in Kriegsgebiete liefern darf oder nicht, dann hat die Firma ein echtes Führungsproblem. Doch die Drohung, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern, ist wohl nicht ernst zu nehmen: Im Jahr 2006 betrug der militärische Anteil am Gesamtumsatz nur 19 Prozent; der grösste Kunde der militärischen Sparte ist die Schweizer Armee. Die Abhängigkeit der Pilatus-Flugzeugwerke vom Auslandsgeschäft mit militärischen Flugzeugen ist weitaus geringer, als von Pilatus immer behauptet.
Sollten tatsächlich Aufstandsbekämpfungs-Flugzeuge nach China verkauft werden, wäre dies der endgültige Bankrott einer von Menschenrechten und Solidarität geleiteten Aussenpolitik der Schweiz. Die GSoA fordert den Bundesrat dazu auf, das Geschäft mit China nicht zu bewilligen und es bei den Anpassungen des Güterkontrollgesetzes nicht beim rein Kosmetischen zu belassen.