21.10.24. Heute endet die Vernehmlassungsfrist zur parlamentarischen Initiative 23.403, welche die Abschaffung von Nichtwiederausfuhrerklärungen für Anhang-2-Staaten fordert. Die Vorlage enthält gravierende Schlupflöcher, die Waffenexporte nach Saudi-Arabien ermöglichen würden. Wenn das Parlament die Vorlage in der aktuellen Form verabschiedet, wird die GSoA ein Referendum prüfen.
Die Vorlage reiht sich in zahlreiche Versuche der Rüstungslobby ein, in den profitablen Rüstungsmarkt der Golfstaaten zu exportieren. Gemäss dem Vorschlag sollen die Nichtwiederausfuhrerklärungen für Anhang-2-Staaten auf Grundlage von einigen Kriterien nach fünf Jahren automatisch hinfällig werden. Die Interpretation der Kriterien für die Weitergabe wird dabei vollständig den Empfängerstaaten übergeben. Zu den Anhang-2-Staaten gehören Staaten wie Ungarn und Argentinien, deren Regierungen kaum unser Verständnis von Menschenrechten teilen. Auch Länder wie Frankreich, Grossbritannien oder Deutschland haben seit 2017 fast 2000 Exportbewilligungen im Wert von über 12 Milliarden Euro für Saudi-Arabien genehmigt – trotz dokumentierter Kriegsverbrechen im Jemen.
«Die Empfängerstaaten würden bei der Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial die wirtschaftlichen Interessen, lukrative Rüstungsmärkte wie Saudi-Arabien zu beliefern, höher gewichten als Menschenrechts-Kriterien», kritisiert GSoA-Sekretärin Roxane Steiger. Dass die Bedingungen nicht an Drittstaaten übertragen werden, ist geradezu eine Einladung für Umgehungsgeschäfte. Die 5-Jahres-Frist ist angesichts der Abwicklungsdauer von Rüstungsgeschäften zudem zahnlos.
Mit der Gesetzesänderung wäre zwar die Weitergabe von Waffen in die Ukraine erlaubt, doch würde sich der Nutzen für die Ukraine in Grenzen halten: Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung könnte es noch fünf Jahre dauern. Zudem handelt es sich bei der Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial in die Ukraine um einen überschaubaren militärischen Wert. Steiger ergänzt: «Die Vorlage verfolgt in erster Linie eine Lockerung des Exportregimes zugunsten der Rüstungsindustrie. Um die Weitergabe von Waffen in die Ukraine zu ermöglichen, wäre es nicht nötig, Tür und Tor für Waffenexporte in autoritäre Regimes zu öffnen.»
Zusammenfassend bringt die Vorlage einen horrenden Kontrollverlust über die Endempfänger von Schweizer Kriegsmaterial. Das steht dem Kernanliegen der erst kürzlich in Kraft getretenen Korrektur-Initiative diametral entgegen. «Sollte das Parlament sich entscheiden, die Vorlage in der aktuellen Form zu verabschieden, sieht sich die GSoA gezwungen, ein Referendum zu prüfen», sagt Steiger.
Sie finden die Vernehmlassungsantwort der GSoA hier.