Unser Zweck-Artikel im gegenwärtigen globalen Kontext

Ein Essay

Die internationalen Spannungen unterminieren nicht nur die globalen Entwicklungsziele der UN-Agenda 2030, sondern gefährden auch die Sicherheit aller Menschen dieses Planeten. Was liesse sich für die Schweiz in diesem Kontext aus der Bundesverfassung ableiten?

Die 2015 von der UNO definierte Agenda 2030 beinhaltet siebzehn nachhaltige Entwicklungsziele, die «Sustainable Development Goals» (SDG). Es ist das erste internationale Abkommen, in welchem das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der globalen ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung verknüpft wird. Die Halbzeitbilanz vom SDG-Gipfel im September 2023 ist jedoch niederschmetternd: Nur gerade 15% der Ziele sind ungefähr auf Kurs. Bei allen anderen sind keine, oder gar negative Entwicklungen zu verzeichnen.

Die Gipfelteilnehmenden weisen in ihrer Abschlusserklärung auf den unterminierenden Einfluss von bewaffneten Konflikten auf die Zielerreichung hin und konstatieren mit Besorgnis eine erhebliche Finanzierungslücke der SDG-Programme. Gleichzeitig verschlingen die nationalen Kriegsindustrien und die globalen Investitionen in den militärisch-industriellen Komplex durch staatliche, private und internationale Organisationen rekordhohe Summen. Würde auch nur ein kleiner Teil dieser Gelder stattdessen SDG-Programmen zur Verfügung stehen, könnte die UN-Agenda 2030 erreicht werden. Doch solange global mehr Ressourcen in die Kriegsindustrie und die Vorbereitung militärischer Antworten auf mögliche Eskalationen geopolitischer Spannungen als in deren Überwindung gesteckt werden, werden weiterhin wichtige Ressourcen fehlinvestiert bleiben.

Es ist absehbar, dass die SDGs nur erreicht werden können, wenn internationale Spannungen abgebaut und bestehende Konflikte überwunden werden – so wie es das „UN SDG 18 No War“ fordert (siehe www.iucm.net). Dieses Ziel stellt für die übrigen 17 Entwicklungsziele zweifelsfrei eine substanzielle Grundlage dar. Dabei geht es um weitaus mehr als nur um den Erfolg eines schöngeistigen Projekts. Es geht um eine vielleicht letzte Chance auf umfassende Sicherheit für alle Menschen auf diesem Planeten, um eine Sicherheit, die alle relevanten Aspekte auf ökologischer, klimatischer, gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Ebene gleichermassen vereint.Artikel 2, Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) legt fest, dass es der Zweck der Schweiz sei, sich einzusetzen „für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung“. Wenn wir diesen Auftrag ernst nehmen, dann müssten wir dem Erfolg der UN-Agenda 2030 oberste Priorität einräumen. Anstatt selbst mit Militärbündnissen zu liebäugeln und dutzende Milliarden in die militärische Aufrüstung zu investieren, bekäme es der Schweiz gut, endlich ihre Doppelmoral zu überwinden und dieses Geld in nachhaltigeSicherheit zu investieren – zum Wohle aller Menschen dieses Planeten und in „der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen“ (BV, Präambel).